Kauf und Lieferung von 592 Streaming Playern für Wuppertaler Schulen

Stadt Wuppertal, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung

Kauf und Lieferung von 592 Streaming Playern für Wuppertaler Schulen

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sendegeräte für Fernsehen ohne eingebautes Empfangsgerät
Referenznummer: L-0275-22
Kurze Beschreibung:
“Kauf und Lieferung von 592 Streaming Playern für Wuppertaler Schulen”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sendegeräte für Fernsehen ohne eingebautes Empfangsgerät 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerbezogene Geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wuppertal, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Postleitzahl: 42275
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://www.wuppertal.de 🌏
E-Mail: sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/5/tenderId/117140 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-07 📅
Datum des Beginns: 2023-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 027-079950
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen

“Mit dem Angebot ist die ausgefüllte "Eigenerklärung Sanktions-VO" einzureichen.”
Quelle: OJS 2023/S 027-079950 (2023-02-02)