KAW - Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen

Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-17 Auftragsbekanntmachung
2023-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: S-HAMELN-LK-2023-0014
Kurze Beschreibung: Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Kontakt
Internetadresse: http://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512021378 📞
Fax: +49 51512021569 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2023-0014 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2023-0014 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-22 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 038-110995
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont vom 01.01.2024 - 31.12.2025. Es wird für den Vertragszeitraum von einer zu verwertenden PPK-Menge von ca. 5.500-9.000 Megagramm pro Jahr (Mg/a) ausgegangen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umschlaganlage, Dieselstr. 7, 31789 Hameln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-
LK-2023-0014
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem
Angebot einzureichen:
- eigene Darstellung, Broschüre, o. Ä., aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen
- aktueller Auszug aus dem Berufs- /Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz 2020-2022, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- Angaben zum Gesamtumsatz 2020-2022. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
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Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 20 01 01,
- Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z.B. Efb- Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern", Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung); mindestens eine Referenz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): saldierter Vermarktungserlös
Kostenkriterium (Gewichtung): 90,00
Kostenkriterium (Name): Mindesterlös
Kostenkriterium (Gewichtung): 10,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Internetadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2023-0014 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-
2023-0014. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf
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Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
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innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 038-110995 (2023-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Postanschrift: Ohsener Str. 98

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 127-404823
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 038-110995
ABl. S-Ausgabe: 127

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-30 📅
Name: Grumbach GmbH & Co. KG
Postanschrift: In der Heide 2
Postort: Harsewinkel
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0258893010 📞
E-Mail: agrumbach@altpapier.de 📧
Land: Gütersloh 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 127-404823 (2023-06-30)