Beschreibung der Beschaffung
1. Ziel der Stadt Baunatal ist es, den Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege umzusetzen sowie ausreichend Hort-Plätze vorzuhalten.
Die Stadt Baunatal betreibt derzeit insgesamt 17 Tageseinrichtungen für Kinder. Weitere 6 Kindertageseinrichtungen werden über freie Träger betrieben.
Eine Bedarfserhebung hat ergeben, dass in der Stadt Baunatal ein zusätzlicher Bedarf an U-3 und Ü-3 Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten existieren. Mit der Flüchtlingsbewegung, die seit Februar 2022 durch den Ukraine-Krieg entstanden ist, hat sich der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen nochmal erhöht.
Zur Deckung des Bedarfes von U-3 und Ü-3 Plätzen ist geplant, ab 01. Juni 2023 eine weitere Kita in mobiler Raumsystemweise (Container) auf dem sogenannten „F-Platz“ in Altenbauna als Interimslösung für maximal 16 Monate in Betrieb zu nehmen. Parallel wird ab 2023 neben der Container-Kita mit dem Neubau einer neuen Kita durch die Stadt Baunatal begonnen.
2. Durch die geplanten Bauarbeiten zum Neubau der Kita ist damit zu rechnen, dass es hier trotz aller Abgrenzungen und Schutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Kita-Ablauf kommen kann. Eine Sicherungsabgrenzung der Container-Kita zum Bauplatz wird seitens der Stadt Baunatal so umgesetzt, dass der Betrieb der Kita ab Juni 2023 nicht durch die Bautätigkeiten gefährdet wird.
Bei dem Grundstück für die Interimslösung handelt sich um einen Sportplatz (einen Hartplatz) mit einer steinigen granularen Oberfläche. Dieser Platz befindet sich neben der Rundsporthalle am Stadtpark in Altenbauna, nahe Friedrich-Ebert-Allee, 34225 Baunatal. Von Vorteil ist, dass die bestehende Infrastruktur vor dem Platz schon Parkplätze vorhält sowie ein angrenzendes Rasenstück neben dem Platz, welches als Freispielfläche genutzt werden kann.
Der Magistrat der Stadt Baunatal hat eine Umwidmung dieses Platzes zur Errichtung einer Kita in mobiler Raumsystemweise für 24 Monate sowie darüber hinaus zur Neuerrichtung einer Kita zugestimmt. Zudem hat der Magistrat der Stadt Baunatal zugestimmt, dass diese Kita in Trägerschaft betrieben werden soll und die damit verbundenen Betriebskostenzuschüsse über die Stadt Baunatal erfolgen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft einer viergruppigen Kindertagesstätte am Standort Altenbauna. Diese bietet Platz für zwei Gruppen für Krippenkinder a`12 Kinder pro Gruppe und zwei Gruppen für Kindergartenkinder a`25 Kinder pro Gruppe. Es werden Halbtages- und Ganztageskontingente angeboten.
Der Auftragnehmer stellt rechtzeitig und vollständig alle Anträge für die notwendigen Genehmigungen an die zuständigen Behörden. Dazu gehört neben der Einholung der Betriebserlaubnis insbesondere die Beantragung möglicher Fördermittel, bspw. die fortwährende Sicherstellung der maximalen Fördermittel während der gesamten Vertragslaufzeit.
Die Räume sowie eine Außenfläche von ca. 1200 qm für die Kindertagesstätte werden dem Auftragnehmer zur Nutzung über die Stadt Baunatal zur Verfügung gestellt.
Die Ausstattung (ausgenommen Telefonie und Internet) und die Inneneinrichtung der Kita sowie die Gestaltung der Außenflächen mit Spielgeräten werden über die Stadt Baunatal finanziert und erbracht.
Die Erstausstattung wird vollständig durch den Auftragnehmer bereitgestellt, dies umfasst auch das pädagogische Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
3. Die Kita F-Platz wird schlüsselfertig und startbereit an den Auftragnehmer übergeben.
Ebenso kommt die Stadt Baunatal für Reparaturen, Außenpflege und Ersatzbeschaffungen auf.
Eine Betriebserlaubnis ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Es sind die nachfolgenden Öffnungszeiten einzuhalten: Montag- Freitag: 07.00 bis 16.30 Uhr; Ferienschließung während einer dreiwöchigen Schließung während der Sommerferien und einer ca. einwöchigen Schließung während der Weihnachtszeit sowie einzelne Tage für innerbetriebliche Veranstaltungen.
4. Die Auftragserteilung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer hat sodann sämtliche Maßnahmen einzuleiten, um die Aufnahme des Betriebs der Kindertagesstätte zum 01. Juni 2023 sicherzustellen.
5. Die Kindertagesstätte soll voraussichtlich am 01. Juni 2023 in Betrieb gehen. Zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung ist die Zusicherung des Betriebsbeginns zum 01. Juni 2023.
6. Der Vertrag wird zunächst für die Laufzeit von 16 Monaten geschlossen. Eine Verlängerung des Vertrages mit Trägerschaft des Auftragnehmers im Neubau ist bei positivem Verlauf möglich.
7. Die von den Eltern zu tragenden Kita-Gebühren orientieren sich an den städtischen Vorgaben und werden direkt an den Auftragnehmer gezahlt. Das Verpflegungsentgelt wird vom Auftragnehmer eingezogen ("Essensgeld") und ist im Angebot vom Auftragnehmer zu benennen.
Der Auftragnehmer trägt unmittelbar alle Sach- und Betriebskosten, die für die Betreuung der Kinder erforderlich sind.
Der Auftragnehmer organisiert die Bestellung des Mittagessens und schließt entsprechend einen Vertrag mit einem Lieferanten ab. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen der Gesellschaft für gesunde Ernährung e.V. berücksichtigt werden und es sich um kindgerechte, gesunde Kost handelt.
Der Auftragnehmer ist für die Einstellung und Bezahlung des Personals zuständig. hierbei handelt es sich, mit Ausnahme von Unterstützungskräften (bspw. Hauswirtschaftskräfte oder FSJ-Kräfte) ausschließlich um pädagogisches Fachpersonal. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass jeder eingeplante Mitarbeiter eine entsprechende Ausbildung besitzt und ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge sowie eine Masernschutzimpfung vorlegen kann.
Es wird mindestens der gesetzl. Personalschlüssel angewendet. Der Auswahlprozess soll eigeninitiativ durch den Auftragnehmer erfolgen.
Zudem stellt der Bieter mit seinem Angebot eine/n deutschsprachige/n Projektleiter*in vor, der während der Implementierungsphase sowie der späteren Vertragslaufzeit als erste/r Ansprechpartner*in für den Auftraggeber fungiert.
Die beim Austausch von Mitarbeitern entstehenden Übergabe- und Einarbeitungszeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass hierdurch keine Beeinträchtigungen bei der Leistungserbringung entstehen.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer mit einem festen Personalstamm zu planen. Eine hohe Fluktuation an Mitarbeitern ist zu vermeiden. Der Bieter reicht mit dem Angebot ein detailliertes Personalkonzept ein.
Es ist ein pädagogisches Konzept mit Angebotsabgabe vorzulegen. Dieses soll neutral gehalten sein (Sprachförderung nur der deutschen/Muttersprache, ohne religiösen Ansatz) und mind. auf folgende Themen eingehen:
- Pädagogischer Grundgedanke
- Tagesablauf
- Selbstverständnis der Erzieher*innen
- Gesundheitsförderung
- Eingewöhnungskonzept
- Inklusion
- Bewegung und Ruhe
- Sprachförderung (nur deutsche Sprache)
- Partizipation der Eltern und Kinder
- Dokumentation