Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausge-schlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
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1. Auswahlkriterium: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen:
Gewertet wird der Durchschnitt der Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen aus Dienstleistungsaufträgen in den Bereichen Bewirtschaftung Medi-zintechnik, ggf. in Bezug auf das beherrschende Unternehmen. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet. Die Bewertung erfolgt gem. Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer C. II. Nr. 1.
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2. Auswahlkriterium Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Gewertet wird der Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges), ggf. Angaben für das beherrschende Unternehmen für den in Deutschland maßgeblichen (Geschäfts-)Bereich. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet. Die Bewertung erfolgt gem. Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer C. II. Nr. 2.
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3. Auswahlkriterium Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C III Nr. 7/8.
Die Bewertung der Anzahl erfolgt gem. Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer C. II. Nr. 3.
Die Klinikum Worms gGmbH addiert darüber hinaus die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3) hinzu. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Gewertet werden Unternehmensreferenzen, in denen der Bewerber Leistungen im Zuge der Bewirtschaftung von Medizingeräten in einem Krankenhaus verantwortet hat, sofern sie die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und da-mit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Auswahlkriterium multipliziert.
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Mindestanforderungen an Referenzen:
- Bewirtschaftung von Medizingeräten mind. 3 Jahre
- Gesamtauftragsvolumen 3,0 Mio. EUR brutto
- Start Leistungserbringung ab 01.01.2015
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Punktewertung [jede Referenz kann eine Maximalpunktzahl von in Summe 100 Punkten erhalten, je nach erbrachter bzw. dargestellter Leistung]:
- gesamthafte Bewirtschaftung der MT eines Maximal- oder Schwerpunktversorgers (oder vergleichbar) (30 Pkt) ODER
- gesamthafte Bewirtschaftung der MT eines Grund- und Regelversorgers (oder vergleichbar) (30 Pkt.) ODER
- Bewirtschaftung einzelner Gerätecluster (10 Pkt.);
- zusätzliche Leistungen im Bereich Bewirtschaftung softwaregestützter Medizingeräte (15 Pkt.)
- zusätzliche Leistungen im Bereich Beratung Reinvestitionsplanung (20 Pkt.)
- zusätzliche Leistungen im Bereich Beratung Prozesskostenoptimierung) (10 Pkt.);
- öffentlicher Auftraggeber (15 Pkt.);
- KRITIS-Haus (10 Pkt.)
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4. Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
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5. Benachrichtigung Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.