Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Organigramm und textliche Beschreibung zur Bürostruktur gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Gewichtung 5% der Gesamtpunktzahl.
4. Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, volle Punktzahl ab 15 Mitarbeitern im Jahresmittel über alle Jahre, Gewichtung 5% der Gesamtpunktzahl (unterhalb 15 MA linearer Abschlag).
5. Tabellarische Liste in der die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich benannt werden, und deren Position, Qualifikation und Berufserfahrung genannt werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,4 / 6 volle Punktzahl ab zehn Jahren Berufserfahrung des Projektleiters und fünf Jahren für den stellvertretenden Projektleiter, Gewichtung 20% der Gesamtpunktzahl.
6. Erläuterung zur technischen Büroausstattung des Bewerbers und Beschreibung der Maßnahmen zur
Gewährleistung der Qualität des Büros gem. § 46 Abs.3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5% der Gesamtpunktzahl.
Bewertung: volle Punktzahl für Nennung im Büro verwendeter Planungstools in Bezug auf alle fünf u. g. Arten.
CAD- oder BIM-Software
Software für Terminplanung
Software für Kostenplanung
Sonstige EDV-Software (projekttauglich)
7. Drei vergleichbare Referenzen
Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Referenz 1 (Gesundheitswesen), Referenz 2 (Klinikbau) und Referenz 3 (Allgemein).
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung (ab LPH3) vollständig erbracht gemäß § 39 HOAI
2. Bauliche Fertigstellung in den letzten 10 Jahren
3. Anrechenbare Herstellkosten (volle Punktzahl ab 1,5 Mio. € netto)
4. Mindesthonorarzone III oder höher
5. Beschreibung mit Bildnachweis
Erfüllt eine Referenz eine der Anforderungen gem. Punkt 3, 4 und 5 nicht, so führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einem entsprechenden Abzug (Referenz 1 5%, Referenz 2 4% und Referenz 3 2 % je nicht erfüllter Anforderung je Referenz).
In Summe können für Referenz 1 20% der Gesamtpunktzahl, für Referenz 2 30% der Gesamtpunktzahl und für Referenz 3 10% der Gesamtpunktzahl erlangt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß (insb. Kosten- und Termintreue) ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bewerben wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.