Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ mit den -Angaben zum Jahresumsatz des
Unternehmens bezogen auf das jeweilige Los und mindestens in Höhe des je Los geschätzten Auftragswertes
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen -Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde; Erklärung, dass ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde; Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen wird er vorgelegt) -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt (Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen;
Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
ist; Erklärung, zum Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A; Erklärung, dass
ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass
das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Auf gesondertes Verlangen werden vom Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse* (*sofern beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine
Bescheinigung in Steuersachen* (*soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt.
-Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen wird vom Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt.