Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind in der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 1 dieser Vergabebedingungen "Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix") detailliert dargestellt. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand dieser Zuschlagskriterien und der angegebenen Gewichtung.
Es nehmen nur Bieter an der Bewertung für ein Beteiligungsangebot teil, die ein Angebot für eine Beteiligung (Los 2) abgegeben haben (zum Ablauf des Verfahrens siehe Ziffer 3 der Vergabebedingungen).
Die mindestens anzubietende Beteiligungsquote für Los 2 (Beteiligung) beträgt 5 %, der maximal für eine Beteiligungsquote anzubietende Anteil ist begrenzt auf 70 % (insgesamt für die Beteiligung zu vergebender Anteil). Darüber hinausgehende Angebote werden nur bis zu diesem Anteil berücksichtigt.
Die für die Beteiligungsversicherer insgesamt vorgesehenen Anteile am Konsortium (70 %) werden im Verhältnis zur angebotenen Beteiligungsquote vergeben (Errechnung der Anteile durch Interpolation).
Grundsätzlich ist vorgesehen, nach Interpolation keine Beteiligungsquoten über 25 % und unter 3 % (+/- Rundungsdifferenzen) zu vergeben.
Im Falle einer angebotenen Gesamtkapazität > 100 % (Überkapazität) bei Berücksichtigung aller Angebote erklären sich die Bieter bereit, auch niedrigere Beteiligungsquoten als die von ihnen angebotenen, zu akzeptieren. Die jeweilige Quote wird im Wege der Interpolation ermittelt.
Angebote, die nach der hiernach durchgeführten Interpolation die maximal zu vergebende Beteiligungsquote (25%) überschreiten, werden zunächst auf 25 % gekappt. Die auf 25 % gekappte Beteiligung wird als fester Wert berücksichtigt und nicht weiter interpoliert. Die gekappte Kapazität (> 25%) wird durch Interpolation auf die übrigen Bieter verteilt. Bei den übrigen Bietern erfolgt die weitere Interpolation auf Basis der Angebotswerte.
Angebote von Bietern, die danach rechnerisch gerundet einen Beteiligungsanteil von unter 3 % erreichen, werden nicht berücksichtigt. Der nicht berücksichtigte Beteiligungsanteil wird im Rahmen einer weiteren Interpolation auf die verbleibenden Bieter verteilt.
Für den Fall, dass durch die Interpolation der vorliegenden Beteiligungsangebote die Deckung nicht zu 100 % komplettiert werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, auch Beteiligungsquoten unter 3 % zu vergeben. Hierbei werden die Angebote in absteigender Reihenfolge der errechneten Beteiligungsquoten berücksichtigt bis 100% der Deckung erreicht sind.
Für den Fall, dass aufgrund einer Unterkapazität die Deckung nicht zu 100 % komplettiert werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Kappungsgrenze von 25 % aufzuheben. Die nicht gekappten Gebote werden in voller Angebotshöhe berücksichtigt. Die verbleibende Unterkapazität wird bei dem ursprünglich gekappten Angebot hinzugerechnet.
Es werden nur ganze Beteiligungsprozente vergeben. Die zu vergebenden Anteile werden nach jeder Interpolation kaufmännisch auf ganze Prozentpunkte gerundet. Rundungsdifferenzen (positiv / negativ) werden beim Bieter mit der höchsten angebotenen Beteiligungsquote berücksichtigt, so dass die maximale Beteiligungsquote in Höhe der Rundungsdifferenz variieren kann.
Bei einer Unterschreitung von 70% (nach Rundung) wird die Rundungsdifferenz dem höchsten Angebot zugeschlagen. Dies gilt auch, wenn hierdurch die oben genannte Kappungsgrenze überschritten wird. Bei Gleichstand mehrerer Bieter werden die verbleibenden zu vergebenden Anteile dem Bieter zugeschlagen, der unter den gleichrangigen Bietern sein Angebot zuerst eingereicht hat.
Bei einer Überschreitung von 70% (nach Rundung) wird die Rundungsdifferenz von dem höchsten Angebot abgezogen. Dadurch darf das höchste Beteiligungsangebot, das nächstniedrigere Angebot nicht unterschreiten. Ein etwa noch verbleibender Restabzug erfolgt dann von dem nächstniedrigeren Angebot, auch hier jedoch nur bis zum Gleichstand mit dem danach nächst-niedrigeren Angebot. Eine weiter verbleibende Restrundungsdifferenz ist von dem nächstniedrigeren Angebot abzuziehen. Dieses stufenweise Abzugsverfahren wird bis zur vollständigen Verteilung der Rundungsdifferenz fortgesetzt. Bei Gleichstand mehrerer Bieter werden die abzuziehenden Anteile bei dem Bieter abgezogen, der unter den gleichrangigen Bietern sein Angebot zeitlich später eingereicht hat.
Ein Rechenbeispiel befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Angegebene Terminplanung:
Die angegebenen Fristen können je nach Verfahrensstand im Vergabeverfahren zum Los 1 angepasst werden.