Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice, - Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL). Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern. Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen: - Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe - Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe. Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern. Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konsolidierung
Kurze Beschreibung:
“Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der...”
Kurze Beschreibung
Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus.
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen.
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt:
- Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice,
- Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL).
Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben.
Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern.
Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen:
- Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe
- Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe.
Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern.
Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 - Konsolidierung Standort Beitragsservice
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt die Beschaffung von Konsolidierungsleistungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt die Beschaffung von Konsolidierungsleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung aus.
- Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Postanschrift: externer Druckdienstleister
Postleitzahl: 22952
Stadt: Lütjensee
Ort der Leistung: Stormarn🏙️
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“Verlängerungsoption um weitere 12 Monate” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 - Konsolidierung Standort externer Druckdienstleister
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt die Beschaffung von Konsolidierungsleistungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt die Beschaffung von Konsolidierungsleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung aus.
- Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Vergabeunterlagen):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/ der Eignungsverleiher muss Inhaber einer postrechtlichen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 PostG sein und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/ der Eignungsverleiher muss Inhaber einer postrechtlichen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 PostG sein und Leistungen zur Konsolidierung von Briefpost anbieten.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung gibt/geben der der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung gibt/geben der der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Vergabeunterlagen) folgende aktuell zutreffende Erklärung ab:
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Bei-trägen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n);
d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unter-nehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n);
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass ich/wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfülle(n) und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoße(n) oder verstoßen habe(n) und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. ich/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/ist;
m) dass ich/wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass ich/unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister eingetragen bin/ist und gegen mich/unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt um-setze(n).
Im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen und in Form einer separaten Eigenerklärung erläutert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit zum Nachweis meiner/unserer Fachkunde und Leistungsfähigkeit, dass
a) ich/wir für die Dauer des Vertrages über die zur Erfüllung der geforderten Leistungen erforderliche Lizenz der Bundesnetzagentur einschließlich der genehmigten Teilleistungsverträge (BZA/BZE) mit der Deutschen Post AG verfüge(n);
b) kein Lizenzwiderrufsverfahren droht bzw. anhängig ist;
c) ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n).
Zusätzlich hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und zwingend die nachfolgenden Mindestangaben enthalten müssen:
- Name und Sitz des Referenzkunden;
- Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer);
- Angabe, ob Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher direkter Vertragspartner des Referenzkunden ist;
- Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) innerhalb der letzten drei Jahre;
- Beschreibung des Vertragsgegenstandes;
- Angabe des Briefvolumens (Menge).
“Referenzliste: Anlage A9” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Vergabeunterlagen zu BW 10/23” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY19TQQSJG
-” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 235-740429 (2023-12-05)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-18) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-07 12:30:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-02-07 12:30:00 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Gültigkeitsdauer des Angebots: 22 (DAYS)
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 07.02.2024, 12:00 Uhr.” Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist”
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e0625d20-1ab2-4a8e-9f4c-9810319b4cee-01
Quelle: OJS 2023/S 244-769832 (2023-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BW 10-23
Kurze Beschreibung:
“Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der...”
Kurze Beschreibung
Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice, - Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL). Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern. Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen: - Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe - Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe. Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern. Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe.
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Titel: Los 1: Konsolidierung Standort Beitragsservice
Beschreibung der Beschaffung:
“Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der...”
Beschreibung der Beschaffung
Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice, - Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL). Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern. Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen: - Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe - Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe. Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern. Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand...”
Zusätzliche Informationen
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zusammengefasst. Dies führt dazu, dass sich die ausgeschriebenen Leistungen grundlegend ändern und sich damit ein anderer Bieterkreis ergibt. Insoweit ist es vorliegend nicht möglich, die Vergabe lediglich zurück zu versetzen. Die nunmehr beabsichtigte Zusammenlegung der beiden Vergaben ist erst zum Vertragsende des derzeit bestehenden Vertrags über die Postdienstleistungen möglich. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung unter Ein-beziehung der derzeit angekündigten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (vgl. Reform des Postgesetzes). Das offene Verfahren "Konsolidierung", Aktenzeichen BW 10/23, wurde mit Bekanntmachung 2023-OJS235-740429 veröffentlicht. Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
“vgl. Vergabeunterlagen: Zuschlagskriterien: Preis und Qualität” Beschreibung
Titel: Los 2: Konsolidierung Standort externer Druckdienstleister
Verfahren Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zusammengefasst. Dies führt dazu, dass sich die ausgeschriebenen Leistungen grundlegend ändern und sich damit ein anderer Bieterkreis ergibt. Insoweit ist es vorliegend nicht möglich, die Vergabe lediglich zurück zu versetzen. Die nunmehr beabsichtigte Zusammenlegung der beiden Vergaben ist erst zum Vertragsende des derzeit bestehenden Vertrags über die Postdienstleistungen möglich. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung unter Einbeziehung der derzeit angekündigten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (vgl. Reform des Postgesetzes). Das offene Verfahren "Konsolidierung", Aktenzeichen BW 10/23, wurde mit Bekanntmachung 2023-OJS235-740429 veröffentlicht. Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung.
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: t:004922150610
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 004922150610📞 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 740429-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YGTHE9F
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGTHE9F
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zusammengefasst. Dies führt dazu, dass sich die ausgeschriebenen Leistungen grundlegend ändern und sich damit ein anderer Bieterkreis ergibt. Insoweit ist es vorliegend nicht möglich, die Vergabe lediglich zurück zu versetzen. Die nunmehr beabsichtigte Zusammenlegung der beiden Vergaben ist erst zum Vertragsende des derzeit bestehenden Vertrags über die Postdienstleistungen möglich. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung unter Ein-beziehung der derzeit angekündigten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (vgl. Reform des Postgesetzes). Das offene Verfahren "Konsolidierung", Aktenzeichen BW 10/23, wurde mit Bekanntmachung 2023-OJS235-740429 veröffentlicht. Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 00492211473055📞
Fax: 00492211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 033-097824 (2024-02-14)