Die Vergabe der Konzession "Gastronomie in der Fan Zone der Host City Dortmund" erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Hierbei stellt die Konzessionsgeberin (Stadt Dortmund) dem/der Konzessionsnehmer*in (Konzessionsnehmer*in) die zur Erbringung der Leistungen erforderliche Bewirtungsflächen zur Verfügung. Das wirtschaftliche Risiko trägt der/die Konzessionsnehmer*in. Der/die Konzessionsnehmer*in erhält in diesem Zusammenhang keine weiteren finanziellen Zuschüsse der Konzessionsgeberin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzession Fanzone UEFA EURO 2024
L074/23
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe der Konzession "Gastronomie in der Fan Zone der Host City Dortmund" erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Hierbei stellt die...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe der Konzession "Gastronomie in der Fan Zone der Host City Dortmund" erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Hierbei stellt die Konzessionsgeberin (Stadt Dortmund) dem/der Konzessionsnehmer*in (Konzessionsnehmer*in) die zur Erbringung der Leistungen erforderliche Bewirtungsflächen zur Verfügung. Das wirtschaftliche Risiko trägt der/die Konzessionsnehmer*in. Der/die Konzessionsnehmer*in erhält in diesem Zusammenhang keine weiteren finanziellen Zuschüsse der Konzessionsgeberin.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Kulturveranstaltungen📦
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Dortmund (Konzessionsgeberin) räumt dem/der Konzessionsnehmer*in für den Turnierzeitraum vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 die exklusive Konzession...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Dortmund (Konzessionsgeberin) räumt dem/der Konzessionsnehmer*in für den Turnierzeitraum vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 die exklusive Konzession ein, an den Standorten der offiziellen UEFA EURO 2024 Fan Zone der Host City Dortmund, auf den definierten Veranstaltungsflächen, Essen und Getränke auf eigene Rechnung zu vermarkten. Die Öffnungszeiten werden von der Konzessionsgeberin frühzeitig festgelegt. Im Gegenzug zahlt der/die Konzessionsnehmer*in eine Konzessionsabgabe an die Konzessionsgeberin.
Mit der Erteilung der Konzession ist die Aufgabe verbunden, über den gesamten Vertragszeitraum ein Angebot für die Besucher*innen sicherzustellen, dass der Anzahl der erwarteten Besucher*innen gerecht wird und ein Höchstmaß an Service bietet.
Der/Die Konzessionsnehmer*in soll ein gastronomisches Konzept entwickeln, das Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt und ein für alle Besucher*innen attraktives und ausreichendes Speisen- und Getränke-Angebot zur Verfügung stellt.
Der/Die Konzessionsnehmer*in verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der zwischen der Stadt Dortmund und der UEFA ausgehandelten Bedingungen bei der Veranstaltung gemäß dem Sideletter "Fan Zonen".
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenkonzeption und Anzahl der Stände
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berücksichtigung von nachhaltigen Aspekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswahl und Preisangebot an Speisen und Getränken
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): garantierte Konzessionssumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-14 📅
Datum des Endes: 2024-07-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-?Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-?Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre
-?Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abge-führte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
-?Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zu-ständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-?Eine Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren abgewickelten Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-?Eine Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren abgewickelten Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenz/-en) über gleichartig erbrachte Leistungen sowie Benennung von mind. einer vergleichbaren Veranstaltung von mehrwöchiger Dauer mit einer Besucher-zahl von gesamt rund 200.000 und täglich bis zu 20.000 zeitgleich anwesenden Gästen.
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 26 KonzVgV.
- Angaben über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter/innen und Produktportfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung).
- Eigenerklärungen der Bieter über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
- Verpflichtende Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Ver-ordnung (EU) 2022/576 durch den wirtschaftlichsten Bieter. Nach dieser Vorschrift darf grundsätzlich keine öffentliche Auftrags- oder Konzessionsvergabe an Personen bzw. Unternehmen mit einem Bezug nach Russland erfolgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Voraussetzungen für die Eignung der Bieter*innen:
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Voraussetzungen für die Eignung der Bieter*innen:
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) in der aktuellen Fassung vom 30.03.2018. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung sind aus dem reformierten TVgG-NRW jedoch entfallen.
Gleichwohl hat der Rat in der Sitzung vom 13.11.2019 (Drucksache Nr. 13909-19-E3) beschlossen, dass über ergänzende vertragliche Ausführungsbedingungen die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Vergabeverfahren weiterhin Berücksichtigung finden sollen. Hierzu wird von den Bietern mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung eingefordert, in der erklärt werden muss, welche und wie viele Maßnahmen sie aus einem vorgegebenen Maßnahmenkatalog für den Fall der Beauftragung während der Ausführung des Auftrages durchführen oder einleiten werden.
Die Vorgehensweise und der Maßnahmenkatalog entsprechen den Anforderungen der alten Fassung des TVgG-NRW vom 31.01.2017 und werden bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 EUR angewendet. Entsprechend erforderliche Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-10
20:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
“Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der...”
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR12.2.2006 -Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweiseunaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingenderforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD09T
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
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Quelle: OJS 2023/S 053-156985 (2023-03-10)