Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten sechs (6) Jahren (2017 - 2022) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen die folgenden Inhalte aufweisen:
- wissenschaftliche Fachkenntnisse der Ökologie der zu untersuchenden Lebensräume und Artengemeinschaften sowie der praktischen Erfahrung in der Anwendung der erforderlichen Methoden,
- umfassende Erfahrungen im Management mehrjähriger wissenschaftlicher Projekte
Die Referenz gilt als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn die Leistung vom Auftraggeber abgenommen und abgerechnet wurde.
Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen zu jedem der vorgenannten Punkte einzureichen. Dabei kann eine Referenz beide Punkte enthalten, sodass die Mindestanforderung insgesamt mit zwei Referenzen erfüllt werden kann, solange diese jeweils die beiden oben genannten Punkte enthalten.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV.
Mindestanforderungen: Das Auftragspersonal muss Kenntnisse in der Anwendung geografischer Informationssysteme und Standardsoftware vorweisen können. Zu den erforderlichen Systemen und Fachanwendungen gehören: Microsoft Office Word, Excel und Access sowie Qgis oder ArcGis
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
III. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Es müssen Laborkapazitäten für mindestens 200 Probenuntersuchungen pro Jahr zur Verfügung stehen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
IV. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 8 VgV zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens zwei (2) pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.