Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Anforderungen in Bezug auf Personal, technische Ausstattung und Materialien
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die sach- und vertragsgemäß zur Verfügung zu stellenden Kopiersysteme einschließlich Serviceleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
2. Referenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zur Verfügung zu stellenden Kopiersysteme und zu erbringenden Serviceleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich des öffentlichen Dienstes betreffen.
Eine Referenzleistung über Kopiersysteme einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen ist mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen einschließlich Implementierung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen an die Kopiergeräte, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl der Kopiergeräte / Leistungsfähigkeit der Kopiergeräte / Zahl der jährlichen Kopien aller einzusetzenden Kopiergeräte) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Kopiersysteme und Serviceleistungen betreffen, die jeweils mindestens die Kennzahlen der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2019 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens zwei Jahre gedauert haben.
3. Zertifizierungen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen für ein bestimmtes Qualitätsmanagement zertifiziert sein, d.h. nach DIN EN ISO 9001 ff oder 14001 ff oder gleichwertig zertifiziert sein.
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein.
Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen. Eine Kopien des entsprechenden Zertifikats ist zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen (Nr. 1 bis Nr. 3) erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.