Lüftungsdecke inkl. Beleuchtung und Einabuteilen in -Ausgabe/Küche - Vorbereitung - Spülbereich - kalter Küche UVC-Luftreinigungssystem für alle Bereiche Automat. Regelung der Luftströme Kontrollplattform
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Küche Lüftungsdecke
Reference number: HWK 4-045a
Kurze Beschreibung:
“Lüftungsdecke inkl. Beleuchtung und Einabuteilen in
-Ausgabe/Küche
- Vorbereitung
- Spülbereich
- kalter Küche
UVC-Luftreinigungssystem für alle...”
Kurze Beschreibung
Lüftungsdecke inkl. Beleuchtung und Einabuteilen in
-Ausgabe/Küche
- Vorbereitung
- Spülbereich
- kalter Küche
UVC-Luftreinigungssystem für alle Bereiche
Automat. Regelung der Luftströme
Kontrollplattform
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“"Zukunftsprojekt der Handwerkskammer des Saarlandes, Saarbrücken" - Küche Lüftungsdecke DIN 18379”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-05 📅
Datum des Endes: 2025-02-13 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-26 12:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-26 12:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GESSNER RAe PartGmbB
Berliner Promenade 16
66111 Saarbrücken
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
“Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt...”
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 001-002181 (2023-12-28)