Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,57 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR. Für die hierfür u.a. erforderlichen Systeme Kundenportal und das Personalverwaltungssystem DIPSY benötigt das LBV Architeturberatung und Entwicklungsunterstützung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 4465-122
Kurze Beschreibung:
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für
Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,57 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR.
Für die hierfür u.a. erforderlichen Systeme Kundenportal und das Personalverwaltungssystem DIPSY benötigt das LBV Architeturberatung und Entwicklungsunterstützung.
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für
Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,57 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR.
Für die hierfür u.a. erforderlichen Systeme Kundenportal und das Personalverwaltungssystem DIPSY benötigt das LBV Architeturberatung und Entwicklungsunterstützung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über diese Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits beim Teilnahmeantrag, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHY634
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über diese Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits beim Teilnahmeantrag, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHY634
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für
Als Landesoberbehörde ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ("LBV") u.a. zuständig für die Zahlung von Gehältern und Zuschüssen zu den Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 444.300 Beamte, Ruhestandsbeamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie für
Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jährlich bearbeitet das LBV rund 1,57 Millionen Beihilfeanträge mit einem Erstattungsvolumen von rund 1,63 Milliarden EUR.
Für die hierfür u.a. erforderlichen Systeme Kundenportal und das Personalverwaltungssystem DIPSY benötigt das LBV Architeturberatung und Entwicklungsunterstützung.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Vertragslaufzeit einmalig um ein Jahr zu verlängern. Er wird dies dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende anzeigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landesamt für besoldung und Versorgung Philipp-Reis-Str. 2 70736 Fellbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen; oder zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, aber erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB durchgeführt wurden, die in einer Anlage dargestellt werden.
a) Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen; oder zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, aber erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB durchgeführt wurden, die in einer Anlage dargestellt werden.
b) Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass sie nicht mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden sind.
c) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) ein.
d) Die Bieter müssen mit ihrem Angebot den ausgefüllten Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen" einreichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-09 📅
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über diese Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits beim Teilnahmeantrag, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits beim Teilnahmeantrag, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHY634
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter
den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 060-178324 (2023-03-21)