Beschreibung der Optionen
Es erfolgt ein optionaler Abruf (Optionen), vorbehaltlich der weiteren Umsetzung sowie der Entscheidung der AG:
SAP Signavio Process Manager
- Mindestabnahme: 90 Lizenzen: nach Zuschlag
- Option: 110 zusätzliche Lizenzen: Abruf flexibel in Teilen zu je 10 Lizenzblöcken
- Gesamt: bis zu 200 Lizenzen
SAP Signavio Collaboration Hub
- Mindestabnahme: 1.500 Lizenzen: nach Zuschlag
- Option: 2.500 zusätzliche Lizenzen: Abruf flexibel in Teilen zu je 500 Lizenzblöcken
- Gesamt: bis zu 4.000 Lizenzen
SAP Signavio Process Governance Lizenzen
- Mindestabnahme: 90 Lizenzen: nach Zuschlag
- Option: 110 zusätzliche Lizenzen: Abruf flexibel in Teilen zu je 10 Lizenzblöcken
- Gesamt: bis zu 200 Lizenzen
SAP Signavio Process Governance Collaborator (Leser*innen)
- Mindestabnahme: 180 Lizenzen: nach Zuschlag
- Option: 220 zusätzliche Lizenzen: Abruf flexibel in Teilen zu je 10 Lizenzblöcken
- Gesamt: bis zu 400 Lizenzen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Lizenzen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz) herleiten.
Laufzeit:
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre.
Es bestehen drei Optionen den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximale Vertraugslaufzeit beträgt somit 5 Jahre.
Diese Option steht nur der AG zu.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der optionalen Laufzeitverlängerung und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz) herleiten.
Preisgleitklausel
Preisanpassungen sind erst ab einer nachweisbaren und prüfbaren Steigerung von mehr als 5 Prozentpunkten gem. der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Steigerung des Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen, Deutschland für Software und Softwarelizenzen (WZ08-5829, WZ08-62) möglich.
Für die Preisgleitklausel werden folgende Basisbeträge definiert:
Basis (Startwert) - Zeitpunkt zur Auftragsvergabe bzw. Zeitpunkt der jeweiligen Neuanpassung
Anpassungswert - Zeitpunkt der Freigabe des Auftraggebers
Die beim Statistischen Bundesamt (Genesis-Online Datenbank) veröffentlichten Preisindizes werden dabei zur Berechnung der Preisänderung herangezogen.
Die Vergütung darf frühestens nach dem Ende der Mindestvertragsdauer angepasst werden. Jede weitere Anpassung ist erst jeweils frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten möglich. Eine Erhöhung ist dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe spätestens ein Monat vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums vorzulegen.