Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die zwei als priorisiert gekennzeichnete Mindestrefe-renzen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabe-stelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Dabei werden die beiden priorisierten Mindestreferenzen je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium "Aktualität"
Abgabe in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2018) 1 Punkt
Abgabe in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2021) 2 Punkte
Abgabe in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2022 bis Fristende der Teilnahmefrist) 3 Punkte
Kriterium "geplante Straßenlänge Vorzugsvariante"
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab als 10 km 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleich-stand entscheidet das Los.