Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg
ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit
dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen. Die Bieter, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen drei
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten
Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art
der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.
Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf
gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen sowie Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot
(§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten
2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261
StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl
(§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug
(§ 263StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB).