Die Sozialstiftung Bamberg (Auftraggeber, AG) beabsichtigt die Beschaffung von 600 PC’s mit vorinstalliertem IGEL-OS11, zum Einsatz/Austausch in zum Großteil vorhandene „Tiny-in-One“ (TIO)- Monitore des Herstellers Lenovo, die über eine entsprechende integrierte Docking-Station im Monitor verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lenovo-Clients mit IGEL OS
Referenznummer: SSB-EK-2023-001
Kurze Beschreibung:
“Die Sozialstiftung Bamberg (Auftraggeber, AG) beabsichtigt die Beschaffung von 600 PC’s mit
vorinstalliertem IGEL-OS11, zum Einsatz/Austausch in zum...”
Kurze Beschreibung
Die Sozialstiftung Bamberg (Auftraggeber, AG) beabsichtigt die Beschaffung von 600 PC’s mit
vorinstalliertem IGEL-OS11, zum Einsatz/Austausch in zum Großteil vorhandene „Tiny-in-One“ (TIO)-
Monitore des Herstellers Lenovo, die über eine entsprechende integrierte Docking-Station im Monitor
verfügen.
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Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 600 PC’s mit vorinstalliertem IGEL-OS11, zum Einsatz/Austausch in zum Großteil vorhandene „Tiny-in-One“ (TIO)-Monitore des Herstellers Lenovo,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 600 PC’s mit vorinstalliertem IGEL-OS11, zum Einsatz/Austausch in zum Großteil vorhandene „Tiny-in-One“ (TIO)-Monitore des Herstellers Lenovo, die über eine entsprechende integrierte Docking-Station im Monitor verfügen.
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Zusätzliche Informationen:
“Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
1. Im Falle der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der...”
Zusätzliche Informationen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
1. Im Falle der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.
4. Dem Angebot ist eine ausgefüllte Schutzerklärung (siehe Anlage "A16_L 2496_Schutzerklaerung_Scientology_0222.pdf" der Vergabeunterlagen) beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-20 13:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der für den Fall der Auftragsausführung — die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist, — alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird, — bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften. Beabsichtigt der Bieter keine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen über den Mindestjahresumsatz (in Euro) und Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen über den Mindestjahresumsatz (in Euro) und Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung:
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) von durchschnittlich 600.000,00 EUR netto p.a.
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) von durchschnittlich 300.000,00 EUR netto p.a.
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2.000. 000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 100.000,00 EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt .
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler) erfüllt werden, wenn dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über mindestens 3 Referenzen im Zeitraum der letzten 3 Jahre, bei denen jeweils mindestens 100 Lenovo ThinkCentre PC's mit installiertem IGEL OS...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis über mindestens 3 Referenzen im Zeitraum der letzten 3 Jahre, bei denen jeweils mindestens 100 Lenovo ThinkCentre PC's mit installiertem IGEL OS und regulären IGEL-Lizenzen (keine 30-Tage Lizenz) ausgeliefert wurden.
Die einzelnen Projekte sind so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der erbrachten Leistung, der Auftragswert und der Auftragszeitraum klar erkennbar sind. Zur Überprüfung der jeweiligen Referenzen müssen Ansprechpartner und Kontaktdaten angeben werden. Sollten bestimmte Angaben aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden können, muss der Anbieter die Vorgehensweise nennen, über die die Referenz überprüft werden kann (z.B. Funktionspostfach anstelle Ansprechpartner).
Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter mit der Prüfung der von ihm angegebenen Referenzen einverstanden.
Nachweis einer Zertifizierung Ihres Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 oder ISO/IEC 27001 oder vergleichbar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg.mfr.bayern.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 224-707904 (2023-11-20)