Lieferleistungen für die Verteilung und den Einbau des zu liefernden Wegebaumaterials - 10.426 t in insgesamt acht Forstrevieren des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree (VOEK 047-23)
Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Instandsetzung von Forstwegen in verschiedenen Revieren vorgesehen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere in 5 verschiedene Lose aufgeteilt. --- Los 1 Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t Naturstein Los 2 Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t Naturstein Los 3 Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t Naturstein Los 4 Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t Naturstein Los 5 Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t Naturstein --- Los 1 bis 5: Materialbeschaffenheit: Schottertragschicht (0/32 und 0/45) Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20. Deckschicht (0/11 und 0/16): Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20. - Prüfzertifikate Der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen. - Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. - Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden. - Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen. - Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch. - Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: VOEK 047-23
Kurze Beschreibung:
Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Instandsetzung von Forstwegen in verschiedenen Revieren vorgesehen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere in 5 verschiedene Lose aufgeteilt.
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Los 1
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t Naturstein
Los 2
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t Naturstein
Los 3
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t Naturstein
Los 4
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t Naturstein
Los 5
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t Naturstein
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Los 1 bis 5:
Materialbeschaffenheit:
Schottertragschicht (0/32 und 0/45)
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
Deckschicht (0/11 und 0/16):
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
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Prüfzertifikate
Der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen.
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Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
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Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden.
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Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen.
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Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch.
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Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Instandsetzung von Forstwegen in verschiedenen Revieren vorgesehen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere in 5 verschiedene Lose aufgeteilt.
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Los 1
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t Naturstein
Los 2
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t Naturstein
Los 3
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t Naturstein
Los 4
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t Naturstein
Los 5
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t Naturstein
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Los 1 bis 5:
Materialbeschaffenheit:
Schottertragschicht (0/32 und 0/45)
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
Deckschicht (0/11 und 0/16):
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
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Prüfzertifikate
Der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen.
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Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
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Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden.
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Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen.
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Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch.
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Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-24 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 040-117972
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Der/ Die AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Instandsetzung von Forstwegen in verschiedenen Revieren vorgesehen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere in 5 verschiedene Lose aufgeteilt.
Los 1
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t Naturstein
Los 2
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t Naturstein
Los 3
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t Naturstein
Los 4
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t Naturstein
Los 5
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t Naturstein
Los 1 bis 5:
Materialbeschaffenheit:
Schottertragschicht (0/32 und 0/45)
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
Deckschicht (0/11 und 0/16):
Prüfzertifikate
Der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden.
Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen.
Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen.
Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch.
Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Verteilung von zu liefernden Wegebaumaterial von insgesamt 6.076 t Naturstein auf einer Wegstrecke von 5.990 m
Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
1. Die instand zu setzenden Wege befinden sich teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) §45 KrWG, ist die Verwendung von Recycling-Material für das vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig.
1. Die instand zu setzenden Wege befinden sich teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) §45 KrWG, ist die Verwendung von Recycling-Material für das vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig.
2. Die Anfuhr und der Einbau des Materials erfolgen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes i.d.R. über unbefestigte Zuwegungen. Es muss bei Fahrten innerhalb der betreffenden Liegenschaften der Forstreviere mit zum Teil komplizierten Wegeverhältnissen gerechnet werden. Allradantrieb ist erforderlich - der AG haftet nicht für Störungen und Mehraufwendungen bei Verwendung anderer Transportmittel. Das maximal Gewicht des LKWs inkl. Ladung darf 40 t nicht überschreiten. Zulässig ist der Einsatz von 2, 3- oder 4-Achser LKW mit Anhänger und zulässiger Achslast von max. 11 t.
2. Die Anfuhr und der Einbau des Materials erfolgen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes i.d.R. über unbefestigte Zuwegungen. Es muss bei Fahrten innerhalb der betreffenden Liegenschaften der Forstreviere mit zum Teil komplizierten Wegeverhältnissen gerechnet werden. Allradantrieb ist erforderlich - der AG haftet nicht für Störungen und Mehraufwendungen bei Verwendung anderer Transportmittel. Das maximal Gewicht des LKWs inkl. Ladung darf 40 t nicht überschreiten. Zulässig ist der Einsatz von 2, 3- oder 4-Achser LKW mit Anhänger und zulässiger Achslast von max. 11 t.
3. Der Materialeinbau durch Sattelschlepper ist auf Grund des überwiegend vorhandenen Verkehrsraumprofiles und der Seitenneigung von Wegen nicht möglich und deshalb nicht zugelassen.
4. Die Kommunikation mit dem LKW-Fahrer muss in deutscher Sprache gewährleistet sein (ggf. über durchgängig anwesenden Vorarbeiter/ Bauleiter).
5. In Bezug auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und die damit in Verbindung stehende Errichtung von Sperrzonen, kann es zu Änderungen der Abrufzeiten oder in besonders schwerwiegenden Fällen bis zur Vertragskündigung kommen.
Los 1, 2 und 3:
1. Die LKW müssen in Vorwärtsfahrt abkippen können.
Los 2:
1. Bei dem Los 2 handelt es sich um militärisch genutzte Flächen. Zugangszeiten sind durch Übungsbetrieb ggf. eingeschränkt. Die zwingend notwendige „Belehrung über besondere Gefahren“ erfolgt im Vorfeld durch den zuständigen Revierleiter. Die Bestätigung der Belehrung sowie ein gültiger Personalausweis sind beim Betreten der militärischen Liegenschaften immer mitzuführen. Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Revierleiter ist zwingend erforderlich (1 Woche vorher) zwecks Beantragung einer Zutrittsberechtigung durch die Bundeswehr.
1. Bei dem Los 2 handelt es sich um militärisch genutzte Flächen. Zugangszeiten sind durch Übungsbetrieb ggf. eingeschränkt. Die zwingend notwendige „Belehrung über besondere Gefahren“ erfolgt im Vorfeld durch den zuständigen Revierleiter. Die Bestätigung der Belehrung sowie ein gültiger Personalausweis sind beim Betreten der militärischen Liegenschaften immer mitzuführen. Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Revierleiter ist zwingend erforderlich (1 Woche vorher) zwecks Beantragung einer Zutrittsberechtigung durch die Bundeswehr.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie
Es ist eine freiwillige Ortsbesichtigung vom 09.03.2023 bis zum 22.03.2023 geplant. Die Details zur Ortsbesichtigung sind der Anlage B-01_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Als Angebotspreis pro Los wird in den Losen 1 bis 3 die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt und in den Losen 4 und 5 die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Als Angebotspreis pro Los wird in den Losen 1 bis 3 die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt und in den Losen 4 und 5 die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 040-117972 (2023-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge