Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zu erfüllenden spezifischen Anforderungen. Die spezifischen Anforderungen im Angebot sind einzuhalten. Bei Nichterfüllung einer spezifizierten Anforderung des Leistungsverzeichnisses kann das Angebot in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. In der Rubrik „Verweis auf entsprechenden Positionen im Angebot“ nennen Sie bitte die Position des Angebots, durch die die jeweilige Anforderung der Position abgebildet ist. In der Rubrik „Erläuterung des Anbieters“ haben Sie die Möglichkeit, eigene Anmerkungen und Erläuterungen einzutragen.