Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant die Beschaffung von zwei Anlagen zur Pilotproduktion von Lithium-Ionen-Batterien. Erstere ist eine Anlage zur Herstellung von Zellstapeln mittels Z-Faltung, im Folgenden als Z-Falter bezeichnet. Zweitere ist eine Anlage zum Tiefziehen von Pouchfolien und Stanzen von Elektroden, im Folgenden als Tiefzieh- und Stanzanlage bezeichnet. Die Ausschreibung umfasst ausschließlich die Lieferung der beiden vollständig vormontierten und betriebsbereiten Anlagen. Es sind ausschließlich Neugeräte anzubieten und zu liefern. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Zellstapeln mittels Z-Faltung und einer Tiefzieh- und Stanzanlage
Kurze Beschreibung:
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant die Beschaffung von zwei Anlagen zur Pilotproduktion von Lithium-Ionen-Batterien. Erstere ist eine Anlage zur Herstellung von Zellstapeln mittels Z-Faltung, im Folgenden als Z-Falter bezeichnet. Zweitere ist eine Anlage zum Tiefziehen von Pouchfolien und Stanzen von Elektroden, im Folgenden als Tiefzieh- und Stanzanlage bezeichnet. Die Ausschreibung umfasst ausschließlich die Lieferung der beiden vollständig vormontierten und betriebsbereiten Anlagen.
Es sind ausschließlich Neugeräte anzubieten und zu liefern. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant die Beschaffung von zwei Anlagen zur Pilotproduktion von Lithium-Ionen-Batterien. Erstere ist eine Anlage zur Herstellung von Zellstapeln mittels Z-Faltung, im Folgenden als Z-Falter bezeichnet. Zweitere ist eine Anlage zum Tiefziehen von Pouchfolien und Stanzen von Elektroden, im Folgenden als Tiefzieh- und Stanzanlage bezeichnet. Die Ausschreibung umfasst ausschließlich die Lieferung der beiden vollständig vormontierten und betriebsbereiten Anlagen.
Es sind ausschließlich Neugeräte anzubieten und zu liefern. Wiederaufbereitete Produkte, Rückläufer etc. oder Grauimporte sind ausgeschlossen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Technische Universität Berlin
Wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Postleitzahl: 10587
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Öffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-19 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Öffnung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Eignung zur Berufsausübung: Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Detaillierte Übersicht (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibungen, Arbeitsraumdarstellungen und Abmessungen beider Anlagen sowie Anschlussmaßen o.ä..), aus der die Einhaltung der geforderten Spezifikationen inklusive die benötigten technischen Anschlussparameter hervorgeht, enthalten.
- Referenzen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über mindestens 3 Referenzen in Form einer Referenzliste. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ähnlicher Art der letzten 5 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn dort ein Z-Falter der angebotenen Produktfamilie enthalten ist. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/ Behörde, Art und Umfang der Leistung (Kurzbeschreibung zum Beschaffungsgegenstand), Leistungszeitraum.
- Konformität gemäß Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung EK): (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass für alle angebotenen Geräte die Konformität gemäß Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor entsprechende Nachweise nachzufordern.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Detaillierte Übersicht (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Angebot muss Spezifikationsdokumente (technische Beschreibungen, Arbeitsraumdarstellungen und Abmessungen beider Anlagen sowie Anschlussmaßen o.ä..), aus der die Einhaltung der geforderten Spezifikationen inklusive die benötigten technischen Anschlussparameter hervorgeht, enthalten.
- Referenzen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über mindestens 3 Referenzen in Form einer Referenzliste. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ähnlicher Art der letzten 5 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn dort ein Z-Falter der angebotenen Produktfamilie enthalten ist. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/ Behörde, Art und Umfang der Leistung (Kurzbeschreibung zum Beschaffungsgegenstand), Leistungszeitraum.
- Konformität gemäß Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung EK): (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass für alle angebotenen Geräte die Konformität gemäß Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor entsprechende Nachweise nachzufordern.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Preisblatt (ZK) (mit dem Angebot vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Preisblatt vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Preisblatt (ZK) (mit dem Angebot vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Preisblatt vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Berlin - Die Präsidentin - Zentrale Beschaffung
Nationale Registrierungsnummer: 11-2000022000-80
Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7
Postleitzahl: 10587
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
E-Mail: strat.einkauf@zb.tu-berlin.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEAY19F2W4HZ/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEAY19F2W4HZ🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEAY19F2W4HZ🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 59
Maximale Verlängerungen: 0
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY19F2W4HZ
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache oder in englischer Sprache abzufassen.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rechnungsstellung im Liefer- und Dienstleistungsbereich erst ab einer Betragshöhe von mindestens 215.000 EUR netto (aktueller Schwellenwert) erfolgt.
In der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 können auf Grund des Jahreswechsels keine Bieterfragen beantwortet werden.
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache oder in englischer Sprache abzufassen.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rechnungsstellung im Liefer- und Dienstleistungsbereich erst ab einer Betragshöhe von mindestens 215.000 EUR netto (aktueller Schwellenwert) erfolgt.
In der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 können auf Grund des Jahreswechsels keine Bieterfragen beantwortet werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 222-700879 (2023-11-16)