Lieferung einer Schlüsseldepotanlage
Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Lieferung einer elektronischen Schlüsseldepotanlage
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-01.
Wer? Wie? Wo?- • Chemnitz › Chemnitz, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Leipzig › Leipzig, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-11-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-11-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer Schlüsseldepotanlage
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Lieferung einer elektronischen Schlüsseldepotanlage
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gepanzerte oder verstärkte Tresore, Sicherheitskassetten und Türen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tresore 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-18 📅
Datum des Endes: 2024-02-15 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-04 09:51:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-04 09:51:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: verspätet eingereichte Angebote werden ausgeschlossen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe: GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Thalheimer Straße 29
Postleitzahl: 09125
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbst-m-bk@jvac.justiz.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3715295-0 📞
Fax: +49 3715295-280 📠
URL: https://www.justiz.sachsen.de/jvac 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b89cc0ccc-201a49cea47b72a4 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 212-671065 (2023-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer Schlüsseldepotanlage
Referenznummer:
JVA_CHEMNITZ-2023-0045
Kurze Beschreibung: Lieferung einer elektronischen Schlüsseldepotanlage
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gepanzerte oder verstärkte Tresore, Sicherheitskassetten und Türen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tresore 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-18 📅
Datum des Endes: 2024-02-15 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-04 09:51:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-04 09:51:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: verspätet eingereichte Angebote werden ausgeschlossen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe: GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Nationale Registrierungsnummer:
+49 3715295-0
Postanschrift: Thalheimer Straße 29
Postleitzahl: 09125
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbst-m-bk@jvac.justiz.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3715295-0 📞
Fax: +49 3715295-280 📠
URL: https://www.justiz.sachsen.de/jvac 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b89cc0ccc-201a49cea47b72a4 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer:
123
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n§ 135 Abs. 2 GWB\nDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 212-671065 (2023-11-01)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10)
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
Andere zusätzliche Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 379d8475-0951-4670-8740-3b651fe5d8e0-01
Quelle: OJS 2023/S 218-687651 (2023-11-10)
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts:
PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Korrektur der Bekanntmachung mit fehlerhaften Link zur nationalen VP - Beseitigung HTTP-Fehler: 500
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 379d8475-0951-4670-8740-3b651fe5d8e0-01
Quelle: OJS 2023/S 218-687651 (2023-11-10)
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