Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelfahrzeuges
SAW-2023-Fzg01
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines 4-Achs-Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader),
Vergabe der Leistung in zwei Losen” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gardelegen, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Lieferung eines 4-Achs-Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Pressfahrzeuge)” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferung hat an den Auftragnehmer zu Los 2 bis spätestens zum 31.03.2024 zu erfolgen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus inkl. Lifter (Hecklader)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus (Pressfahrzeug). Überführung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zum Betriebshof des Auftraggebers in Gardelegen.”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus (Pressfahrzeug). Überführung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zum Betriebshof des Auftraggebers in Gardelegen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-31 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferfrist beginnt nach Zugang des Fahrgestells aus Los 1. Die Lieferung an den Auftraggeber hat bis zum 30.06.2024 zu erfolgen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB; Erklärung zu Verstoß gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, und mit eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde);
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde;
- Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate);
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate);
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen.
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, und die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers in Frage stellt, sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes zum Abruf auch die Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat,
- Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat,
- Eigenerklärung des Bieters, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Nennung eines repräsentativen Referenzauftrages der letzten drei Jahre, mit Benennung von mindestens: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Es gelten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-22
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Nachunternehmereinsatz, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm, Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zu Russlandsanktionen");
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt”
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-514-1115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de📧
URL: https://sachsen-anhalt.abst.de/🌏
Quelle: OJS 2023/S 018-049646 (2023-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines 4-Achs-Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Pressfahrzeuge)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität Sammelaufbau inkl. Lifter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): mobile Serviceleistung Sammelaufbau
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 018-049646
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung eines Fahrgestells für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Vertriebsregion Nord-Ost
Postanschrift: In der Lehmkuhlenbreite 10
Postort: Barleben
Postleitzahl: 39179
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nico.kannenberg@man.eu📧
Region: Börde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugaufbaus inkl. Lifter (Hecklader)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Feldhorst 4
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
E-Mail: info@faun.com📧
Region: Osterholz🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 089-270326 (2023-05-03)