Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN- Normen, VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für das THW Orstverband München Land”
Produkte/Dienstleistungen: Kranwagen und Muldenkipper📦
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN- Normen, VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell für Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für den Katastrophenschutz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kranwagen und Muldenkipper📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis München. Benötigt...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis München. Benötigt wird ein geländegängiges Diesel-Frontlenker-Fahrgestell mit zwei gelenkten Achsen sowie Allradantrieb. Die Motorausführung ist mind. Euro VI mit Behördenmotor (d.h. unter anderem: Ad-Blue - Fahrzeug darf nicht in Notbetrieb wegen zu geringem Füllstand schalten) mit einer Leistung von mindestens 370 KW und ab 2600 Nm Drehmoment.
Das Fahrzeug wird dem Technischen Hilfswerk Ortsverband München-Land bereitgestellt, weshalb die Farbwahl wie folgt ist:
Fahrerhaus ultramarinblau (RAL 5002), Rahmen schwarz, Stoßfänger und Einstiege weiß (RAL 9010), Detailabstimmung nach Zuschlagserteilung
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage, allgemeinem Ausbau für...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage, allgemeinem Ausbau für den Katastrophenschutz, Zusatzbeleuchtung, weiteren Rahmenbedingungen und dem Zubehör.
Der Abrollkipper (Hakengerät) muss eine Hub- und Kippkapazität ab 20000 kg aufweisen. Die Geländeeigenschaften/Watfähigkeit des Fahrgestells (LOS 1) dürfen nicht durch den Aufbau oder sonstige oder sonstige zusätzliche Bauteile negativ beeinflusst werden.
Für den Ladekran sind folgende Hubkräfte bei angegebener Auslage mindestens erforderlich:
6500mm -3400Kg
8500mm -2400Kg
16.000mm - 1000Kg
21.500mm - 700Kg
Die Fahrzeugseilwinde muss über die Kranfernsteuerung mit 80kN im Direktzug und zweitem Fixpunkt zum Zweistrangbetrieb mit Nothandbetätigung bedienbar sein.
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433
Los 1 und Los...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433
Los 1 und Los 2:
-Gewerbeanmeldung
-Berufs-/Handelsregisterauszug,
-Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433
-Nachweis eines bestimmten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433
-Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Los 1: 1.500.000,00 € (je abgeschlossenes Geschäftsjahr)
Los 2: 1.500.000,00 € (je abgeschlossenes Geschäftsjahr)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433
-Angabe geeigneter Referenzen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433
-Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners):
Los 1: 3 Referenzen (Mindestanzahl an Referenzen)
Los 2: 3 Referenzen (Mindestanzahl an Referenzen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=261433”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-11
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für das THW Orstverband München Land
TED51/2023-261433”
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung eines fabrikneuen, Wechselladefahrzeuges samt Ladekran.
Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN- Normen,
VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis
München. Benötigt...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines fabrikneuen Fahrgestells für den Aufbau eines Wechselladerfahrzeugs mit Ladekran für den Katastrophenschutz im Landkreis
München. Benötigt wird ein geländegängiges Diesel-Frontlenker-Fahrgestell mit zwei gelenkten Achsen sowie Allradantrieb. Die Motorausführung
ist mind. Euro VI mit Behördenmotor (d.h. unter anderem: Ad-Blue - Fahrzeug darf nicht in Notbetrieb wegen zu geringem Füllstand schalten) mit
einer Leistung von mindestens 370 KW und ab 2600 Nm Drehmoment.
Das Fahrzeug wird dem Technischen Hilfswerk Ortsverband München-Land bereitgestellt, weshalb die Farbwahl wie folgt ist:
Fahrerhaus ultramarinblau (RAL 5002), Rahmen schwarz, Stoßfänger und Einstiege weiß (RAL 9010), Detailabstimmung nach Zuschlagserteilung
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage,
allgemeinem Ausbau für...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde jeweils mit benötigten Anbauteilen, sowie der Sondersignalanlage,
allgemeinem Ausbau für den Katastrophenschutz, Zusatzbeleuchtung, weiteren Rahmenbedingungen und dem Zubehör.
Der Abrollkipper (Hakengerät) muss eine Hub- und Kippkapazität ab 20000 kg aufweisen. Die Geländeeigenschaften/Watfähigkeit des
Fahrgestells (LOS 1) dürfen nicht durch den Aufbau oder sonstige oder sonstige zusätzliche Bauteile negativ beeinflusst werden.
Für den Ladekran sind folgende Hubkräfte bei angegebener Auslage mindestens erforderlich:
6500mm -3400Kg
8500mm -2400Kg
16.000mm - 1000Kg
21.500mm - 700Kg
Die Fahrzeugseilwinde muss über die Kranfernsteuerung mit 80kN im Direktzug und zweitem Fixpunkt zum Zweistrangbetrieb mit
Nothandbetätigung bedienbar sein.
Wegen der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 051-150691
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 23/1-WL-THW
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell für Wechselladerfahrzeug mit Ladekran für den Katastrophenschutz
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Aufbau der Wechselladeeinrichtung, des Ladekrans und der Seilwinde
“Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 1 und 2 aufzuheben, da kein Angebot den...”
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 1 und 2 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht sowie kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, da zuvor die Regelungen des Katastrophenschutzes des Landratsamtes München vollumfänglich in Form eines Konzeptes geprüft bzw. überarbeitet werden. Erst nach Fertigstellung des entsprechenden Konzeptes kann eine Entscheidung über die evtl. Durchführung eines neuen Vergabeverfahren getroffen werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 085-259938 (2023-04-27)