Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen der Preis.
Zuschlagskriterien und Wichtung:
1.) Preis, Gewichtung 35 %, davon:
1.1.) Angebotspreis Hardware/Software, 15 %
1.2.) Angebotspreis Dienstleistung, 15 %
1.3) Angebotspreis Wartungsarbeiten nach Installation, 5 %
2.) Erfahrungen/ Referenzen, 5 %
3.) Technische Lösungen, 60 %, davon:
3.1) Zustimmung Zeitplan, 10 %
3.2) Abdeckungsplanung, 5 %
3.3) Lieferumfang Infrastruktur, 15 %
3.4) Lieferumfang Endgeräte und Zubehör, 10 %
3.5) Lieferumfang IT-Equipment und Mastinstallation, 5 %
3.6) Compliance Matrix, 7,5 %
3.7) Redundanzkonzept, 7,5 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.