1. Es obliegt den Unternehmen/Bietern, sich frühzeitig nach
Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die
Vergabeplattform (
https://vergabekooperation.berlin) zu
registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder
Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder
Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur
registrierten Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform
mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten)
Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen
(s. Ziffer I.3) vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu
prüfen.
Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte/Informationen
sind bis spätestens 17.03.2023 über die Vergabeplattform an
die Vergabestelle (s. Ziff. I.1) zu richten.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder
aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der
Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der
Mitglieder zu benennen. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied
gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der Ziffer
III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird
für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt. Die Eignung
nach den Anforderungen der Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied
gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder
jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt.
3. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an
Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat er der
Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die
Kontaktdaten der Unterauftragnehmer spätestens vor der
Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die
Unterauftragnehmer zur Erbringung der vorgesehenen
Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch
Verpflichtungserklärung). Zugleich hat der Bieter nachzuweisen,
dass die Unterauftragnehmer für den von ihnen zu
übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine
Ausschlussgründe vorliegen.
4. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche
Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu
nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er bereits mit dem Angebot
die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der
anderen Unternehmen anzugeben und die Eignungsnachweise
der anderen Unternehmen zu den in Anspruch genommenen
Kapazitäten vorzulegen. Der Bieter hat der Vergabestelle
nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen
(z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der
wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten hat das
andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die
Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung).
5. Das Angebot und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache
vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen
ausländischer Stellen) ist stets zugleich eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich
vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich
beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern.
Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Ziffer I.3), dort insbesondere die Bewerbungsbedingungen.