Lieferung von 2 Stck. Großmähern

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Zentrale Vergabe und Beschaffung

Lieferung von 2 Stck. Großmähern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mäher
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Stck. Großmähern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mäher 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Zentrale Vergabe und Beschaffung
Postanschrift: Neuer Markt 3
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: birthe.kirsch@rostock.de 📧
Telefon: +49 381/3812341 📞
Fax: +49 381/3812333 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E53263187 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E53263187 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-15 📅
Datum des Beginns: 2023-07-03 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 033-096884
ABl. S-Ausgabe: 33

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Stck. Großmähern für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen der Hanse- und Universitätstadt Rostock
Beschreibung der Optionen:
Es sollen neuwertige , oder Vorführgeräte angeboten werden, die max. 30 Betriebsstunden gelaufen sind. Service-, Reparatur – und Wartungsarbeiten sind durch eine vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt sicherzustellen. Diese soll innerhalb der Stadtgrenzen der Hanse- und Universitätstadt Rostock, höchstens aber 30 km von der Stadtgrenze entfernt sein.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock, Am Westfriedhof 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten: 2 Referenzen für vergleichbare Lieferaufträge

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E53263187 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588817 📞
E-Mail: vergabekammern@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 38558848515817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 033-096884 (2023-02-10)
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