Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von 200 Großraumstühlen für die Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 200 Großraumstühlen für die Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von 200 Großraumstühlen für die Arnold-Freymuth-Schule/ Gesamtschule der Stadt Hamm europaweit aus.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
keine”
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-26 📅
Datum des Endes: 2024-05-03 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-15 06:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.4) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnis (Vordruck) (1.6) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.) (1.7) Bei Eignungsleihe: (1.7.1) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen (1.7.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland (1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bemusterung (2.2.) Nachweis des Zertifikates zum gültigen GS-Zeichen oder zur gleichwertigen Zertifizierung (2.3.) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Bewerbungsbedingungen (6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.5) Informationsblatt DSGVO
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDFPS
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDFPS
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 234-737599 (2023-12-04)