Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Die Angebotsunterlagen, die Datenblätter der angebotenen Produkte sind in deutscher Sprache als Anlage beizufügen.
b) Referenzen:
Die Referenzunterlagen (Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis) müssen unbedingt Aussagen in qualifizierter Form bezogen auf die Erledigung von "Aufträgen" zu folgenden Punkten beinhalten:
- Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer
- Auftragswert (Aufträge mit vergleichbarem Umfang und einem
Auftragsvolumen):
- mindestens 150.000,- EUR
- der Leistungszeitraum
- Auftragsgegenstand
Der jeweilige Ansprechpartner soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Die Referenzunterlagen sind für die letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens 3 maximal 10 Referenzen) einzureichen.
In Ausnahmefällen (wenn der Bieter im angegebenen Zeitraum keine artgleichen Aufträge im Sinne dieses Vergabeverfahrens erhalten hat) werden auch ältere Referenzen, jedoch nicht älter als 5 Jahre, anerkannt.
c) Angaben, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bieter hat darzulegen, ob er alle Leistungen selber vollständig
erbringen will oder er beabsichtigt, Nachunternehmen oder übergeordnete Konzernunternehmen zu beauftragen (vergleiche Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis).
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Ferner obliegt dem Bieter in einem solchen Fall die Pflicht, die Eignung des Nachunternehmens entsprechend den Vorgaben in Ziffer 8 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis nachzuweisen.
Sofern ein Tochterunternehmen mit einem übergeordneten Konzernunternehmen beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch das übergeordnete Konzernunternehmen erbringen zu lassen, gelten die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Einsatzes von Nachunternehmern in analoger Weise.
d) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (vgl. Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis).
e) Erklärung, aus der die dem Unternehmen zur Verfügung stehende Lager- und Transportkapazität ersichtlich ist (vgl. Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis).