Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A).
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in
dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen
nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungs-
pflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern
auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des
Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
6. Signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben
ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsver-
kehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im
Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich
meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen
gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder
dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung
als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes
nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuver-lässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.