Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden. Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, ist die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich. Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung. Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgt mit Erteilung des Zuschlags. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anhänger
Referenznummer: 230274-KFZ/2023-03.220
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, ist die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgt mit Erteilung des Zuschlags.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, ist die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgt mit Erteilung des Zuschlags.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anhänger📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Celle🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, ist die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) kann zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, ist die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgt mit Erteilung des Zuschlags.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Es sollen 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgt die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal werden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgt mit Erteilung des Zuschlags.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Am Reihenberg 112 29229 Celle
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
- dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmäch-tigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 bis 11 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 bis 11 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevoll-mächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem. § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "eignungsrelevante Dritte") bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungslei-he").
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem. § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "eignungsrelevante Dritte") bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungslei-he").
In diesem Fall hat der Bieter die "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" unter Benennung der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VII des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
In diesem Fall hat der Bieter die "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" unter Benennung der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VII des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z.B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet, dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z.B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet, dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen - auch ohne sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern" ist ausgefüllt vorzulegen.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen - auch ohne sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck "Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern" ist ausgefüllt vorzulegen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziff. 3 des benannten Vordrucks auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziff. 3 des benannten Vordrucks auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind - bis zur Vergabeentscheidung - die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebo-te ist nicht erforderlich.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind - bis zur Vergabeentscheidung - die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebo-te ist nicht erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weiterhin hat der Bieter folgenden Nachweis seinen Angebotsunterlagen beizufügen:
- Unterhaltung eines produktbezogenen Qualitätssicherungs-Systems (z. B. DIN EN ISO 9001) (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 15.01)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Dem Angebot sind für die angebotenen Geräteanhänger folgende technischen Unterlagen in deutscher Sprache beizulegen:
- 2D-Skizze der vorgesehenen Realisierung (Außenansichten, Innenansichten, Grundriss)
- Grobkonzept Beladung
- Massebilanz mit Schwerpunktberechnung (Näherungsweise)
- Zu jedem Produkt einschl. der Beladung ein Produktdatenblatt. Falls ein Gerät beispielhaft be-schrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndaten-vergleich anzugeben
- Zu jedem Produkt einschl. der Beladung ein Produktdatenblatt. Falls ein Gerät beispielhaft be-schrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndaten-vergleich anzugeben
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2023/S 060-174499 (2023-03-21)
Ergänzende Angaben (2023-04-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) konnte zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, war die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Es sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgte die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal wurden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgte mit Erteilung des Zuschlags.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) konnte zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, war die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Es sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgte die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal wurden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgte mit Erteilung des Zuschlags.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), Referat 36 Katstrophenschutz, sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beschafft werden.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) konnte zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, war die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Aufgrund von volatilen Lieferketten und daher stetigen, schwer absehbaren Preissteigerungen im Elektronik-, Stahl- und Kraftfahrzeug-Weltmarkt und zunehmenden Lieferschwierigkeiten sowie des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (steigende Rohstoffpreise etc.) konnte zurzeit nicht vorhergesehen werden, ob die Haushaltsmittel ausreichen werden. Um die HH-Mittel bestmöglich ausschöpfen zu können, war die Option auf weitere Fahrzeuge erforderlich.
Es sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgte die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal wurden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Es sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgte die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal wurden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Die Information, ob und in welchem Umfang diese Optionen gezogen werden, erfolgte mit Erteilung des Zuschlags.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Es sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgte die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal wurden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Es sollten 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung sowie optional bis zu 2 weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Ladung beschafft werden. Sollten zwei weitere Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung bezuschlagt werden, erfolgte die Beauftragung zu dem im Angebotsvordruck angebotenen Stückpreis. Maximal wurden 9 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung beauftragt, minimal 7 Geräteanhänger Betreuung inkl. Beladung.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-23 📅
Name: Ewers Karosserie- und Fahrzeugbau GmbH & Co. KG
Postort: Meschede
Land: Deutschland 🇩🇪 Hochsauerlandkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.