Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von 20 Leasingfahrzeugen für die Zentrale Dienste Schorndorf. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Diese sind in folgende Kategorien und Stückzahlen aufgeteilt: Los 1: 8x Kompaktklasse (rein elektrisch) Los 2: 2x Kompaktklasse (Plug-In Hybrid) Los 3: 9x Hochdachkombi (8x rein elektrisch, 1x Verbrenner) Los 4: 1x Transporter (rein elektrisch). Für alle Lose gilt folgendes: Leasinglaufzeit: 48 Monate, Laufleistung: 15.000 km/Jahr Der gesamte Leistungsumpfang ist in einer fixen Leasingrate darzustellen. Leasingsonderzahlungen wie z.B. Anzahlungen (ausgenommen von Frachtkosten etc.) sind nicht zulässig. Die Vergabe erfolgt im Januar 2024, die Lieferung ist bis zum 30.04.2024 vorgesehen. Die Fahrzeuge ersetzen bestehende Fahrzeuge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Leasingfahrzeugen für die Stadtverwaltung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von 20 Leasingfahrzeugen für die Zentrale Dienste Schorndorf. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Diese sind in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von 20 Leasingfahrzeugen für die Zentrale Dienste Schorndorf. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Diese sind in folgende Kategorien und Stückzahlen aufgeteilt:
Los 1: 8x Kompaktklasse (rein elektrisch)
Los 2: 2x Kompaktklasse (Plug-In Hybrid)
Los 3: 9x Hochdachkombi (8x rein elektrisch, 1x Verbrenner)
Los 4: 1x Transporter (rein elektrisch).
Für alle Lose gilt folgendes:
Leasinglaufzeit: 48 Monate, Laufleistung: 15.000 km/Jahr
Der gesamte Leistungsumpfang ist in einer fixen Leasingrate darzustellen. Leasingsonderzahlungen wie z.B. Anzahlungen (ausgenommen von Frachtkosten etc.) sind nicht zulässig.
Die Vergabe erfolgt im Januar 2024, die Lieferung ist bis zum 30.04.2024 vorgesehen.
Die Fahrzeuge ersetzen bestehende Fahrzeuge.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von 20 Leasingfahrzeugen für die Zentrale Dienste Schorndorf. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Diese sind in...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von 20 Leasingfahrzeugen für die Zentrale Dienste Schorndorf. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Diese sind in folgende Kategorien und Stückzahlen aufgeteilt:
Los 1: 8x Kompaktklasse (rein elektrisch)
Los 2: 2x Kompaktklasse (Plug-In Hybrid)
Los 3: 9x Hochdachkombi (8x rein elektrisch, 1x Verbrenner)
Los 4: 1x Transporter (rein elektrisch).
Für alle Lose gilt folgendes:
Leasinglaufzeit: 48 Monate, Laufleistung: 15.000 km/Jahr
Der gesamte Leistungsumpfang ist in einer fixen Leasingrate darzustellen. Leasingsonderzahlungen wie z.B. Anzahlungen (ausgenommen von Frachtkosten etc.) sind nicht zulässig.
Die Vergabe erfolgt im Januar 2024, die Lieferung ist bis zum 30.04.2024 vorgesehen.
Die Fahrzeuge ersetzen bestehende Fahrzeuge.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
1. Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
3. eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Weitere Unterlagen als Beleg, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in
dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt),
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
4) Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Fahrzeugdaten müssen den im Leistungsverzeichnis angegebenen Daten entsprechen. Bei den Fahrzeugen handelt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Fahrzeugdaten müssen den im Leistungsverzeichnis angegebenen Daten entsprechen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um 17 reine Elektrofahrzeuge, zwei Plug-In Hybridfahrzeuge und ein Verbrennerfahrzeug.
Sollte eine Vorgabe technisch nicht umsetzbar sein, Gefahren erzeugen oder einen Widerspruch zu geltenden Normen darstellen, ist der Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Dem Angebot sind Fahrzeugbeschreibung, Bilder, Prospekte, etc. beizufügen, sowie eine Energiebilanz mit Energieeffizienzklasse.
- Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Der Maßstab ist die Zertifizierung des Unternehmens DIN ISO 9000ff. Die Zertifizierung ist dem Angebot beizulegen.
- Nationale Bestimmungen:
o Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
o Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO
o EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- EG-Typengenehmigung
o 2007/46/EG - Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Busse
o VO (EU ) Nr. 168/2013 bzw. 2002/24/EG - Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y194BR4NQ
Die Vergabeunterlagen sind unter der in der Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Hierüber werden auch...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y194BR4NQ
Die Vergabeunterlagen sind unter der in der Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Hierüber werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y194BR4NQ
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 220-694670 (2023-11-14)