Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt)
24/23/10
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 851 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Köthen (Anhalt) und Ortsteile
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 851 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: flexibel bis 30.06.2027
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“124LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
auf Verlangen der Vergabestelle:
Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
124LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
auf Verlangen der Vergabestelle:
Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG) - Tariftreue und Entgeltgleichheit, Nachunternehmerleistungen, Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Betreuung während der Vertragslaufzeit”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-18
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“06366 Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, Bereich Rechtsangelegenheiten/Vergabestelle”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Vergabekammer)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich
Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegenVergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf
der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann einAntrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g.
Anschrift innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der
§§134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 055-160006 (2023-03-14)