Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt)

Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 24/23/10
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köthen (Anhalt)
Postanschrift: Marktstraße 1-3
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: http://www.koethen-anhalt.de 🌏
E-Mail: vergabe@koethen-stadt.de 📧
Telefon: +49 3496-425153 📞
Fax: +49 3496-4256153 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-160006
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 851 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 851 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: flexibel bis 30.06.2027
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Köthen (Anhalt) und Ortsteile

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
124LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
auf Verlangen der Vergabestelle:
Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG) - Tariftreue und Entgeltgleichheit, Nachunternehmerleistungen, Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Betreuung während der Vertragslaufzeit

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: 06366 Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, Bereich Rechtsangelegenheiten/Vergabestelle
Zusätzliche Informationen: Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Rechtsangelegenheiten / Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Vergabekammer)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich
Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegenVergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf
der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann einAntrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g.
Anschrift innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der
§§134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2023/S 055-160006 (2023-03-14)