Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt)

Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-14.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 24/23/10
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köthen (Anhalt)
Postanschrift: Marktstraße 1-3
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: http://www.koethen-anhalt.de 🌏
E-Mail: vergabe@koethen-stadt.de 📧
Telefon: +49 3496-425153 📞
Fax: +49 3496-4256153 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-160006
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen

“Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.”
Quelle: OJS 2023/S 055-160006 (2023-03-14)