Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz betreibt verschiedenste Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden im Regierungsbezirk der Oberpfalz und beauftragt einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Reinigungsartikeln für Gemeinschaftsunterkünfte in der Oberpfalz
Referenznummer: a3b32b9e-118a-4c0e-ba3f-fb437802138a
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz betreibt verschiedenste Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden im...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz betreibt verschiedenste Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden im Regierungsbezirk der Oberpfalz und beauftragt einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz betreibt verschiedenste Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz betreibt verschiedenste Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden im Regierungsbezirk der Oberpfalz und beauftragt einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz: Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz: Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weisedie Erlaubnis zur Berufsausübung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Versicherung gegen Personenschäden i. H. v. 3.000.000.00 €, Sachschäden i. H. v. 2.000.000.00 €, Vermögensschäden i. H. v. 2.000.000.00 €, Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 1.500.000.00 € im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I.) Geeignete Referenzen; II.) Unteraufträge; III.) Beschreibungen, Fotografien der zu liefernden Güter, IV.) Eigenerklärung: I.) Mindestens 2 geeignete...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I.) Geeignete Referenzen; II.) Unteraufträge; III.) Beschreibungen, Fotografien der zu liefernden Güter, IV.) Eigenerklärung: I.) Mindestens 2 geeignete Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Die Referenzen dürfen auch mehr als 3 Jahre ab Angebotsabgabe zurückliegen und müssen Lieferleistungen umfassen, die nach der Art mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. * * * Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in denentsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich derAuftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. * * * * *
II.) Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). * * * * *
III.) Prospektmaterial sowie Produktdatenblätter der vom Wirtschaftsteilnehmer zu liefernden Güter sind dem Angebot beizufügen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 11 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). * * * * *
IV.) Eigenerklärung gem. Formblatt L124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt: Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen. Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
“Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von...”
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2411, Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet:https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 217-685097 (2023-11-08)