Lieferung von Rippenplatten für Holzschwellen an die DB Netz AG, Schwandorf inkl. Transport

DB Netz AG (Bukr 16)

Lieferung von Rippenplatten für Holzschwellen an die DB Netz AG, Schwandorf inkl. Transport

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-20 Auftragsbekanntmachung
2023-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Oberbaumaterial für Eisenbahnen
Referenznummer: 22FEI63695
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Rippenplatten für Holzschwellen an die DB Netz AG, Schwandorf inkl. Transport
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Oberbaumaterial für Eisenbahnen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Oberbaumaterial für Eisenbahnen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwandorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: norma.praus@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029759844 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/35fd71cb-b409-4ab8-b303-fe8639661fb5 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/35fd71cb-b409-4ab8-b303-fe8639661fb5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Datum des Beginns: 2023-03-16 📅
Datum des Endes: 2023-05-08 📅
Datum des Beginns: 2023-03-20 📅
Datum des Endes: 2023-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-050559
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Herstellung und Lieferung von Rippenplatten für Holzschwellen (einschließl. Transport ohne Entladung) für die DB Netz AG, Werk Schwandorf zu 8 verschiedenen Lieferterminen Details der Lose siehe Vergabeplattform, Abschnitt „Produkte/Leistungen“.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Rippenplatte Rpb/h 48 für Holzschwellen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Werkstoff: EN-GJS-600-3, Verwendungshinweis: für Führungen auf Holzschwellen mit Schienen S54, nach Zeichnung: Iog 54.20.0503 Ausgabe 05
Zusätzliche Informationen:
Herstellung und Lieferung von Rippenplatten für Holzschwellen (einschließl. Transport ohne Entladung) für die DB Netz AG, Werk Schwandorf zu 8 verschiedenen Lieferterminen
Details der Lose siehe Vergabeplattform, Abschnitt „Produkte/Leistungen“.
Bezeichnung des Loses: Rippenplatte Rpb/h 29 für Holzschwellen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
nach Zeichnung: Iog 60.20.0503 Ausgabe 03, Verwendungshinweis: für Führungen auf Holzschwellen
Zusätzliche Informationen:
Herstellung und Lieferung von Rippenplatten für Holzschwellen (einschließl. Transport ohne Entladung) für die DB Netz AG, Werk Schwandorf zu 7 verschiedenen Lieferterminen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwandorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B) oder
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
[Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge]
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärungen zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für das Unternehmen national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
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b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
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c) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung, dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
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d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
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- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat
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- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachkommen ist
- Erklärungen zu Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
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b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt
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- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
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- Erklärung, dass das Unternehmen a) in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
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- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
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-Erklärung, ob das Unternehmen eine schwere Verfehlung begangen hat, und wenn ja welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- Erklärung, ob eine Person, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde
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(Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Das vollständig ausgefüllte Formular Lieferantenselbstauskunft (Anlage D) oder
- Angabe zum Ansprechpartner (Name, Funktion, E-Mail, Telefon-Nr.)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der Jahre 2019-2021
- Angabe des jährlichen Umsatzes der Jahre 2019-2021 soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der Jahre 2019-2021
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Güteprüfpflicht der Materialien ist der Liste güteprüfpflichtiger Produkte Oberbaumaterial zu entnehmen. Vorliegen einer Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ) sowie einer Q-Zertifizierung für „Rippenplatten, gegossen“. Die Zertifikate müssen nicht zwingend mit dem Angebot eingereicht werden. Der Auftraggeber wird anhand der ihm vorliegenden Informationen prüfen, ob der vom Bieter benannte Hersteller zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über eine gültige HPQ bzw. der Bieter über eine Q-Zertifizierung verfügt.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Preis (Gewichtung): 80%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Praus, Norma
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/35fd71cb-b409-4ab8-b303-fe8639661fb5 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EI 41
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen erteilten Hinweise. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
— Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Fertigungskapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3), mit Ausnahme der Erklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
c) wenn Nachunternehmer = Hersteller der Materialien: Angaben zur Herstellerbezogenen Produktqualifikation.
Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Angebot gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.
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Bei Bietergemeinschaften sind die erforderlichen Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Hinweis: Der Auftraggeber prüft die Qualität der Produkte fortlaufend im Rahmen des DB-Qualitätsmanagementsystems (Q1- bzw. HPQ-Qualifizierung).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 018-050559 (2023-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-161053
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 018-050559
ABl. S-Ausgabe: 55

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-02 📅
Name: Ossam ad
Postort: Lovech
Postleitzahl: 5500
Land: Bulgarien 🇧🇬
Северозападен 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 055-161053 (2023-03-14)