Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Schulbüchern
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der...”
Kurze Beschreibung
Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
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Produkte/Dienstleistungen: Schulbücher📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der...”
Beschreibung der Beschaffung
Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Alle städtischen Schulen auf Herner Stadtgebiet”
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-15 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Herne - Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung: - Eigenerklärung Ausschlussgründe inkl. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formular 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) -...”
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DFQ7
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DFQ7
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 08.01.2024 zu stellen. Hinweis: Aufgrund der Betriebsferien sind die städtischen Dienststellen in der Zeit vom 23.12.2023 bis 01.01.2024 nicht erreichbar.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 227-716577 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VgV-2023-0006
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025”
Art des Vertrags: Lieferungen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Offenes Verfahren über die Lieferung von Schulbüchern für Herner Schulen. Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2024/2025” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 92
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 92
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0