Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl

Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung

Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl für den Staatsbetrieb Sachsenforst - Rahmenvertrag

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl
Referenznummer: 2023GL-20202-005a
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl für den Staatsbetrieb Sachsenforst - Rahmenvertrag
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Bleifreies Benzin 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Position
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 (Forstbezirke Taura, Leipzig, Dresden, Oberlausitz, Neustadt, Chemnitz, Nationalpark Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Obere Heide- und Teichlandschaft, Maschinenstationen Königstein und Crottendorf sowie die LAB Morgenröthe)
Zusätzliche Informationen: Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-19 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 (Forstbezirke Bärenfels, Marienberg, Plauen, Neudorf, Eibenstock und Adorf)
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 (Maschinenstation Crottendorf)
Produkte/Dienstleistungen: Schmieröle und Schmierstoffe 📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-19 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angabe der Arbeitskapazität (Anzahl Lose)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: gem. §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Postleitzahl: 01796
Postort: Pirna OT Graupa
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sbs.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35015420 📞
Fax: +49 3501542213 📠
URL: https://www.sbs.sachsen.de/index.html 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bd8db5093-625f92303297bfe1 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-704419 (2023-11-16)