Lieferung von zwei kleinen Hörfunk-Übertragungswagen für den Südwestrundfunk
Südwestrundfunk
Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für die Produktion und Sendung von kleineren Musikbesetzungen sowie für die aktuelle Berichterstattung kleine Hörfunk-Übertragungswagen (Ü-Wagen) ein. Zwei vorhandene kleine Ü-Wagen (Ü7 und Ü12) an den Standorten Stuttgart und Mainz haben aufgrund ihres Alters und der geänderten technischen Anforderungen im Produktionsumfeld das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-27.
Wer? Wie? Wo?- • Baden-Württemberg › Stuttgart
- • Karlsruhe › Baden-Baden, Stadtkreis
- • Rheinhessen-Pfalz › Mainz, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-02-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sonstige Personenkraftwagen
Referenznummer: EU-I/T 10/2022
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sonstige Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße,
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.swr.de 🌏
E-Mail: vergabe-it@swr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.swr.de/ausschreibungen 🌏
URL der Teilnahme: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6bb715b9a4eb647ea8197c388a7f7f6e 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-03 📅
Datum des Beginns: 2023-05-09 📅
Datum des Endes: 2024-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 045-128960
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.swr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.swr.de/ausschreibungen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721174290 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
Quelle: OJS 2023/S 045-128960 (2023-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sonstige Personenkraftwagen
Referenznummer: EU-I/T 10/2022
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für die Produktion und Sendung von kleineren Musikbesetzungen sowie für die aktuelle Berichterstattung kleine Hörfunk-Übertragungswagen (Ü-Wagen) ein. Zwei vorhandene kleine Ü-Wagen (Ü7 und Ü12) an den Standorten Stuttgart und Mainz haben aufgrund ihres Alters und der geänderten technischen Anforderungen im Produktionsumfeld das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sonstige Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße,
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.swr.de 🌏
E-Mail: vergabe-it@swr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.swr.de/ausschreibungen 🌏
URL der Teilnahme: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6bb715b9a4eb647ea8197c388a7f7f6e 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-03 📅
Datum des Beginns: 2023-05-09 📅
Datum des Endes: 2024-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 045-128960
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: Rechnungseingang-SWR@swr.de
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
www.swr.de/ausschreibungen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber muss die kleinen Hörfunk-Übertragungswagen Ü7 und Ü12 durch neue Fahrzeuge mit einer dem Stand der Technik entsprechenden technischen Ausrüstung ersetzen. Besondere Anforderungen an die beiden Ü-Wagen sind ein niedriges Innengeräusch und eine optimale Schalldämmung.
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An die Leistungen eines Auftragnehmers zur Lieferung der beiden Ü-Wagen werden folgende Anforderungen gestellt:
-Vertragliche Grundlagen
• Ansprechpartner des Auftragnehmers
• Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan
-Beschreibung der Leistung
• Zeitliche Abhängigkeiten und Anforderungen
• Personelle Anforderungen
• Dienstleistungen
o Projektplanung und Projektmanagement
o Lieferung der geforderten Funktionskomponenten
o Leistungen zur Integration
• Technische Anforderungen
o Grundlegende technische Anforderungen
o Anpassungen von Fahrgestell, Kofferaufbau und Innenraumausstattung
o Elektrik am / im Fahrzeug
o Klimatisierung
o Innenausbau Regieraum
o Ausstattung Außenbereich
o Technische Ausstattung Audio
o Technische Ausstattung Video
o Stagebox
o IT-Infrastruktur
o Steck- und Anschlussfelder
o Kabeltrommeln und Außenanschlussfeld
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
ein Ü-Wagen für Stuttgart
ein Ü-Wagen für Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
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Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
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Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
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Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Verfahrensunterlagen Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 1.3.5 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) 2022-576“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
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Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
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A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform: Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
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Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
25 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität (Bonitätsindex 250-299)
50 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität (Bonitätsindex 200-249)
75 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität (Bonitätsindex 150-199)
100 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität (Bonitätsindex 100-149)
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
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Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
- Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
- Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
- Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
- Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
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A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) mit oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Der Bonitätsindex muss mindestens eine mittlere Bonität (Creditreform: Bonitätsindex kleiner als 299) ausweisen.
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Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
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Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Verfahrensunterlagen Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Vorlage von zwei(2)Referenzprojekten des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Auftragsvolumen
•Projektlaufzeit
•Kurzbeschreibung der Fahrzeug-und Karosseriearbeiten
•Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die„Anlage1.4.3a-Referenzvorlage1(eignungsbezogen)“.
A4.2-Vorlage von zwei(2)Referenzp.für die Implementierung der rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
•Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
Bei diesen Referenzp.dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die„Anlage1.4.3b-Referenzvorlage2(eignungsbezogen)“.
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A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
Bewertungsgrundsätze
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (NZ)=Niedrige Pt(2Punkte(PT))
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (MZ)=Mittlere Pt (4Pt)
Hoher Zielerfüllungsgrad (HZ)=Hohe Pt(6Pt)
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (SHZ)=Maximalpt(8Pt)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
B4.1a-Bewertung des 1Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
50Pt-NZ: Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang des Projekts.
100Pt-MZ: Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
150Pt-HZ: Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
200Pt-SHZ: Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.1b-Bewertung des 2Referenzp. des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungs-umfang des Projekts.
80Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
120Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
160Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.2a -Bewertung des 1Referenzp. für die Implementierung der rund-funktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
50Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
100Pt-MZ:Ähnlich bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts
150Pt-HZ:Entsprechend bezüglich Art oder Leistungsumfang des Projekts.
200Pt-SHZ:Entsprechend bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.2b-Bewertung des 2Referenzp. für die Implementierung der rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren.
40Pt-NZ:Geringe Vergleichbarkeit bezüglich Art und Leistungsumfang des Projekts.
B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
20Pt-NZ-Es ist eine ausreichende Prozessorganisation (PO) für die Unterstützung zu erkennen.
40Pt-MZ -""befriedigende PO ""
60Pt-HZ -""gute PO""
80Pt-SHT -""sehr gute PO""
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Vorlage von zwei (2) Referenzprojekten des ausführenden Karosseriebauers eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Auftragsvolumen
•Projektlaufzeit
•Kurzbeschreibung der Fahrzeug- und Karosseriearbeiten
•Eingebaute fahrzeug- und karosserietechnische Komponenten
Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die „Anlage 1.4.3a - Referenzvorlage 1 (eignungsbezogen)“.
A4.2-Vorlage von zwei (2) Referenzp. für die Implementierung der rundfunktechnischen Ausstattung eines Übertragungsfahrzeugs in vergleichbarer Art in den vergangenen vier Jahren mit folgenden Angaben:
•Kurzbeschreibung der Implementierungsarbeiten
•Eingebaute rundfunktechnische Ausstattung
Bei diesen Referenzp. dürfen dieselben Referenzp. wie beim Kriterium A4.1 verwendet werden, sofern bei diesen Projekten auch eine rundfunktechnische Ausstattung implementiert wurde. Verwenden Sie hierzu bitte jeweils die „Anlage 1.4.3b - Referenzvorlage 2 (eignungsbezogen)“.
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A4.3-Darstellung und Beschreibung der beim Bieter implementierten Organisation zur Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb von Übertragungsfahrzeugen in Problemfällen.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Verfahrensunterlagen Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
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Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 500 Eignungspunkte erreicht.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
-Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 3.1 Datenschutz ff/LBeschrei IT-Sicherheit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.swr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.swr.de/ausschreibungen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: Rechnungseingang-SWR@swr.de
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Name: IHK Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721174290 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
Quelle: OJS 2023/S 045-128960 (2023-02-27)
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