Beschreibung der Beschaffung
Die Lieferung umfasst:
• zwei Weichen (W16 und W 17) EW 60R1-50-1:10-R,
• ca. 120 m gerade Rillenschienen 60R1,
• ca. 310 m gebogene Rillenschienen 60R1,
• ca. 70 m gerade Rillenschienen 55R1,
• ca. 520 m gebogene Rillenschienen 55R1,
• ca. 850 m gerade Vignolschienen 49E1,
• ca. 780 m gebogene Vignolschienen 49E1,
• 4 Stück gerade Übergangsschienen 60R1/49E1 mit Längen L = 12.000 mm
• 4 Stück gerade Übergangsschienen 60R1/49E1 mit Längen L = 7.500 mm
Neben der Erstellung der entsprechenden Pläne und Zeichnungen gehört die Einbaubetreuung zur ausgeschriebenen Lieferung. Diese Leistungen werden mit den entsprechenden Pauschalen vergütet.
Zum Lieferumfang gehört der Transport sämtlicher Anlagen und Schienen bis zu Einbauort einschließlich Abladen. Das Hebezeug wird durch das Gleisbauunternehmen gestellt. Sämtliche Aufwendungen, die zum Transport zum Einbauort notwendig werden, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Transport sowie die Liefertermine sind mit dem Auftraggeber und dem Gleisbauunternehmen abzustimmen.
Sämtliche Schienen in den Weichen sind als Rillenschienen, Profil 60R1, mit der Güte 290 GHT-CL oder gleichwertiges auszuführen. Dieser Werkstoff ist ohne nennenswerte Vorwärmung wie Stahlsorte R220G1 aufschweißbar, hat jedoch ein Verschleißverhalten mindestens wie R260 oder besser. Der Lieferant hat sein Werkstoffkonzept durch Testeinbauten/Referenzeinbauten zu belegen, insbesondere das bessere Verschleißverhalten im Vergleich zu Schienen im Werkstoff R200 bzw. R220G1. Schweißempfehlungen und Beispiele sind vom Lieferanten beizustellen.
Zur Minimierung der Einbauzeit sind die Weichen komplett verschweißt zu liefern.
Die Weichen sind auf Hartholzschwellen der Größe 1 verschraubt zu liefern. Die Schwellen und das Befestigungsmaterial für die Weichen gehören zum Lieferumfang.
Die beiden Weichen sind mit eingebauten und komplett betriebsbereiten Umstellsystemen sowie den Weichenheizungen (Kammerheizung mit Schutzkasten, Schutzrohr und Heizstab mit Steckanschluss) zu liefern.
Die gesamten Anlagen sind streustromisoliert herzustellen.
Zur Minimierung von Einbaurisiken sind alle Weichen vollständig beim Hersteller komplett auszulegen.
Die Schienenstöße sind mit 0 mm Stoßlücke auszulegen. Technologisch bedingt entstehende Stoßlücken, bei Baustellenschweißstößen, sind durch Abstandshalter auszufüttern. Über Körnerschläge (Abstand 1,00 m) sind die Stoßlücken zu dokumentieren.
Die Schienen sind in den entsprechenden Gleisradien und in verschiedenen Längen zu liefern. Schienenanschlusskästen, Gleisentwässerungskästen, Iso-Klemmen, Rippenplatten u. dgl. und die Schwellenkonstruktionen sind nicht Bestandteil dieser Lieferung. Die Montage erfolgt durch das Gleisbauunternehmen.
Sämtliche Anlagen sind in Betriebssystem S für Straßenbahn mit 1000-mm-Spur (Messebene 10 mm unter GFT) zu fertigen.
Grundsätzlich gelten die VDV-Richtlinien und Zusatzrichtlinien in neuester Fassung.
Die Weichen, Kreuzungen und Zungenvorrichtungen müssen unter Berücksichtigung der TL, SpR und VDV-Richtlinien gefertigt werden.
Eine sichere und verschleißarme Spurführung ist im Rahmen der Spurführungsrichtlinien (SpR) und deren Ergänzung unter Berücksichtigung der relevanten Fahrzeugdaten, die bei Bedarf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sicherzustellen.
Um die Schweißungen zu minimieren sind die beiden Übergangsschienen des stadtauswärtigen Gleises gemeinsam mit der Weiche W17 herzustellen. Dabei werden Schweißungen zwischen den Stationen 0+028,612 und 0+031,612 nicht zugelassen. Das gilt auch für technologische Schweißungen.