Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung der 3 Kehrmaschinen abgeschlossen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t
2023-0143”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung...”
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung der 3 Kehrmaschinen abgeschlossen ist.
1️⃣
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg Betriebshof Hamborn”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, die unter...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht max. 11,5 t (11.500 kg)
- Gesamtlänge ohne Besen max. 5.000 mm
- Gesamtbreite max. 2.100 mm (in Ruhestellung der Besen, ohne Spiegel)
- Dieselmotor mit Abgasnorm EURO 6 ober besser
- Geschwindigkeit im Fahrbetrieb min. 70 km/h
- Geschwindigkeit im Arbeits- / Kehrmodus min. 18 km/h
- Kehrgutbehälter mit einem tatsächlich nutzbaren Volumen von
min. 4,0 cbm
- Kehrbreite min. 3.100 mm
- Wasserrückgewinnungs- / Umlaufwasseranlage für ca. 1.000 Liter
- Rechtslenker
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Kehrmaschinen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-23 📅
Datum des Endes: 2023-10-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 5, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat
- siehe Anlage 5, Formblatt F12 -
4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der
EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
- siehe Anlage 5, Formblatt F14
5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung
- siehe Anlage 6 -
6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieer*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)
5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- siehe Anlage 5, Formblatt F13 -
6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen.
7. Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieter*in / BG einzureichen.
- siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste)
- siehe Anlage 5, Formblatt F1
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 5, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeber*in von der in den "Verfahrens- und Angebotsbedingungen" unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch macht, ein Test-Fahrzeug von de*r Bieter*in /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt bzw. bei eine*r Kund*in de*r Bieter*in /-gemeinschaft in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht.
- siehe Punkt 11.5 der "Verfahrens- und Angebotsbedingungen"
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
“Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter*innen zur Angebotseröffnung zugelassen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWWSTNLXD” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 041-120703 (2023-02-22)
Ergänzende Angaben (2023-03-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 041-120703
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-03-28 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-04-27 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-04-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-05-29 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-03-28 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-04-27 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 062-183738 (2023-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE252359155
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung...”
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung der 3 Kehrmaschinen abgeschlossen ist. Zuzüglich eines Nachtrags von 1 Stück identischer Kehrmaschine auf Basis der Bestimmungen des § 132 Abs. (2) Nr. 3 GWB nach dem technisch-wirtschaftlichen Totalschaden einer Maxi Kompaktkehrmaschine aus dem aktuellen Maschinenbestand nach der Angebotsöffnung am 27.04.2023
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 989652.96 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, zuzüglich 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, zuzüglich 1 Stück weiterer, identischer Maschine als Nachtrag die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht max. 11,5 t (11.500 kg)
- Gesamtlänge ohne Besen max. 5.000 mm
- Gesamtbreite max. 2.100 mm (in Ruhestellung der Besen, ohne Spiegel)
- Dieselmotor mit Abgasnorm EURO 6 ober besser
- Geschwindigkeit im Fahrbetrieb min. 70 km/h
- Geschwindigkeit im Arbeits- / Kehrmodus min. 18 km/h
- Kehrgutbehälter mit einem tatsächlich nutzbaren Volumen von
min. 4,0 cbm
- Kehrbreite min. 3.100 mm
- Wasserrückgewinnungs- / Umlaufwasseranlage für ca. 1.000 Liter
- Rechtslenker
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Kehrmaschinen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art der Federung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tatsächlich nutzbares Kehrgutbehältervolumen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Außenlänge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Außenbreite
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maximale Geschwindigkeit im Fahrmodus
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maximale Geschwindigkeit im Arbeits- / Kehrmodus
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Innerer Wenderadius
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geschäftstyp der nächsten Service-Station
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name):
“Angebotssumme inklusive Mehrwert- oder Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nach Skontoabzug”
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Lieferfrist
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Entfernung der nächsten Service-Station
Kostenkriterium (Gewichtung): 2
Kostenkriterium (Name): Garantie
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Zusätzliche, kostenlose Leistungen ohne Bedingung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 041-120703
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500312588/20
Titel:
“Nachtrag über die Lieferung zum Kauf von 1 Stück Maxi Kompaktkehrmaschine mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t auf Basis von § 132 Abs. (2) Nr. 3 GWB”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Frissen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE274014024
Postanschrift: Rutherford 110
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 24199009901📞
E-Mail: info@frissen-gmbh.de📧
Fax: +49 24199009902 📠
Region: Städteregion Aachen🏙️
URL: http://www.frissen-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 247413.24 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 4500312588/10
Titel:
“Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 52072
URL: https://frissen-kehrtechnik.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 885 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 989652.96 💰