Lizenzen für BlackBerry UEM/Cylance

LWL-Haupt- und Personalabteilung

Lizenzen für BlackBerry UEM/Cylance

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenzen für BlackBerry UEM/Cylance
Referenznummer: 042-052-22-23
Kurze Beschreibung: Lizenzen für BlackBerry UEM/Cylance
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Verlängerung und Aufstockung von Zugriffslizenzen für den Mobile Device Management-Server (BlackBerry UEM)
Postanschrift: Landschaftverband Westfalen-Lippe, IT-Service Abteilung
Postleitzahl: 48145
Stadt: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-29 📅
Datum des Endes: 2024-12-28 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-11 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-11 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV bzw. § 41 Abs. 2, 3 UVgO vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigun-gen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervoll-ständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV bzw. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe:
alle Ausschlußgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: LWL-Haupt- und Personalabteilung
Nationale Registrierungsnummer: DE 126118252
Postanschrift: Karlstraße 11
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christian.buelow@lwl.org 📧
Telefon: +49 251-591-5423 📞
Fax: +49 251-591-4343 📠
URL: http://www.lwl.org 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bae5567c3-469a555a12e89b21 🌏
Teilnahme-URL: https://www.lwl.org/eVergabe 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der\nVergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum\nkostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail\noder Post erfolgt nicht.\nZusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die\nLWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens\nanzufordern bis zum 02.12.2023.\nEs wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem\nGewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den\nAuftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den\nZuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne\nRegistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter\nverpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im\nVergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der\nsogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet\ndies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür\nverantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten\nVergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und\nsämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw.\nErläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 (0)251 411-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 216-679521 (2023-11-08)