Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die beabsichtigte Ausstattung von ca. 100 Rastanlagen an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland mit flächenhaften Parkstandserfassungssystemen für LKW (PSE).
Vorgesehen ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung in drei regionalen Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LKW Parkstandserfassung (PSE)
22-63
Produkte/Dienstleistungen: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die beabsichtigte Ausstattung von ca. 100 Rastanlagen an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland mit flächenhaften...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die beabsichtigte Ausstattung von ca. 100 Rastanlagen an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland mit flächenhaften Parkstandserfassungssystemen für LKW (PSE).
Vorgesehen ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung in drei regionalen Losen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 65 000 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Autobahn GmbH des Bundes Bessie-Colman-Straße 7 60549 Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Teilloses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Teilloses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften Parkstandserfassungssystemen (PSE) für LKW auf Rastanlagen der Niederlassungen Nord, Nordwest und Nordost der Autobahn GmbH des Bundes. Details zur Loszuordnung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument B02-4_Los1-3_PSE_Rastanlagenliste).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 23 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 144
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Option zu II.2.11) der Bekanntmachung.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das betreffende Los zur Verfügung stehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der erreichten Punktzahl in der Auswertung der eingereichten Referenzprojekte (T02_Los1-3_PSE_Referenzbogen).
Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen. Die Referenzprojekte gelten losübergreifend für die im Teilnahmeantrag angegebenen Lose, d.h. unabhängig davon, ob die Bewerbung für 1, 2 oder 3 Lose erfolgt.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.
Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.
b. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.
Referenzprojekte, die am selben geografischen Standort realisiert werden, zählen als ein Referenzprojekt, es sei denn, die Realisierung erfolgte in zwei eigenständigen Etappen mit mindestens sechs Monaten Zeitversatz.
Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet.
Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Werden mehr als zwei Referenzprojekte von einem Referenzkunden benannt, werden nur die zwei erstgenannten Referenzprojekte in die Wertung einbezogen.
Jedes berücksichtigungsfähige Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:
1. Im Referenzprojekt werden die Detektionsdaten automatisiert und zyklisch über eine Schnittstelle an ein übergeordnetes System übermittelt (Fernübertragung).
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
2. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das rechtmäßig eingenommene Parkstände (nach StVO ausgewiesene Parkstände) detektieren und zählen kann.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
3. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das nicht rechtmäßig eingenommene Parkstände (Fahrgassen, Zufahrten etc.) detektieren und zählen kann.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
4. Das Referenzprojekt umfasst die Erfassung von Parkplätzen oder Rastanlagen im Sinne der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz oder vergleichbaren Straßenkategorien im europäischen Ausland.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
5. Das Referenzprojekt umfasst zumindest einen Detektorstandort, der über eine vollständig autarke Energieversorgung (im Sinne des Kapitels 1.5 der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung) verfügt.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
6. Das Referenzprojekt umfasst den Betrieb und die Wartung mit Verantwortung des Bewerbers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
7. Das Referenzprojekt ist für den Dauerbetrieb (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) an 365 Tagen im Jahr vorgesehen.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
8. Das Referenzprojekt befindet sich außerhalb von Gebäuden und ist der Witterung ausgesetzt.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
9. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages des Referenzprojekts ist noch nicht abgeschlossen.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.
Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erfolgt, werden - falls ausreichend viele Angebote vorliegen - drei Bieter je Los in der Reihenfolge der Kennzahl Z (nach UfAB 2018) zur Verhandlung der Erstangebote eingeladen. Nur Bieter, die zur Verhandlungsphase eingeladen wurden, werden aufgefordert ein verbindliches Schlussangebot (BaFO) abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung von 12 Monaten bei Verzögerung der Folgebeschaffung.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.
Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:
Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer...”
Zusätzliche Informationen
Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.
Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:
Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft darf sich ein Unternehmen ausschließlich in der Weise mehrfach beteiligen, dass es
- in verschiedenen, d.h. zwei oder drei, Losen
- mit stets demselben/denselben anderen Unternehmen (losübergreifend identische Unternehmenskonstellation)
am Verfahren teilnimmt, d.h. Teilnahmeanträge und Angebote abgibt.
Unzulässig ist hingegen die Beteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft in unterschiedlichen Bewerber-/Bieterkonstellationen.
Beispiel: Die X-GmbH will
- im Los 1 als Mitglied der "Bietergemeinschaft A-GmbH + X-GmbH" und
- im Los 2 als Mitglied der "Bietergemeinschaft B-KG + X-GmbH"
am Vergabeverfahren teilnehmen.
Diese Form der Mehrfachbeteiligung ist unzulässig, da die Einhaltung des Geheimwettbewerbs nicht sichergestellt werden kann.
Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer
Für die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer gilt abweichend Folgendes:
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer ist zulässig, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Unterauftragnehmer keine Kenntnis von den jeweiligen Inhalten des Angebotes der Bieter hat.
Zulässig ist somit die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist, unabhängig davon, ob sie in einem Los und/oder los-übergreifend erfolgt.
Es obliegt den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden.
Um die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen, hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren im Sinne von Kapitel 1.4.2, d.h. bei einer Beteiligung in verschiedenen Bieter- und/oder Unterauftragnehmerkonstellationen, der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben. Der Unterauftragnehmer hat entsprechend zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft hat.
Entsprechende Erklärungen sind bei Bedarf mit den Dokumenten D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung bzw. D02_V1_Los1-3 PSE_Unterauftragnehmererklärung einzureichen.
Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu er-möglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend vom Regelfall des § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (Hierzu sind die Dokumente D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung oder D02_V1_Los1-3_PSE_Unterauftragnehmererklärung zu verwenden und bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.)
HINWEIS: Die Einreichung mit dem Teilnahmeantrag ist nur für die Fälle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung erforderlich.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bayern/Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Teilloses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Teilloses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften Parkstandserfassungssystemen (PSE) für LKW auf Rastanlagen der Niederlassungen Ost, Nordbayern und Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes. Details zur Loszuordnung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument B02-4_Los1-3_PSE_Rastanlagenliste).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 22 000 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.
Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:
Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer...”
Zusätzliche Informationen
Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten.
Für die Mehrfachbeteiligung ist zu unterscheiden:
Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft darf sich ein Unternehmen ausschließlich in der Weise mehrfach beteiligen, dass es
- in verschiedenen, d.h. zwei oder drei, Losen
- mit stets demselben/denselben anderen Unternehmen (losübergreifend identische Unternehmenskonstellation)
am Verfahren teilnimmt, d.h. Teilnahmeanträge und Angebote abgibt.
Unzulässig ist hingegen die Beteiligung als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft in unterschiedlichen Bewerber-/Bieterkonstellationen.
Beispiel: Die X-GmbH will
- im Los 1 als Mitglied der "Bietergemeinschaft A-GmbH + X-GmbH" und
- im Los 2 als Mitglied der "Bietergemeinschaft B-KG + X-GmbH"
am Vergabeverfahren teilnehmen.
Diese Form der Mehrfachbeteiligung ist unzulässig, da die Einhaltung des Geheimwettbewerbs nicht sichergestellt werden kann.
Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer
Für die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer gilt abweichend Folgendes:
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer ist zulässig, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Unterauftragnehmer keine Kenntnis von den jeweiligen Inhalten des Angebotes der Bieter hat.
Zulässig ist somit die Doppel-/Mehrfachbeteiligung als Unterauftragnehmer, sofern die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist, unabhängig davon, ob sie in einem Los und/oder los-übergreifend erfolgt.
Es obliegt den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden.
Um die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen, hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren im Sinne von Kapitel 1.4.2, d.h. bei einer Beteiligung in verschiedenen Bieter- und/oder Unterauftragnehmerkonstellationen, der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben. Der Unterauftragnehmer hat entsprechend zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft hat.
Entsprechende Erklärungen sind bei Bedarf mit den Dokumenten D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung bzw. D02_V1_Los1-3 PSE_Unterauftragnehmererklärung einzureichen.
Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu er-möglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend vom Regelfall des § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (Hierzu sind die Dokumente D01_V1_Los1-3 PSE_Bietergemeinschaftserklärung oder D02_V1_Los1-3_PSE_Unterauftragnehmererklärung zu verwenden und bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.)
HINWEIS: Die Einreichung mit dem Teilnahmeantrag ist nur für die Fälle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung erforderlich.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Teilloses 3 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Teilloses 3 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von flächenhaften Parkstandserfassungssystemen (PSE) für LKW auf Rastanlagen der Niederlassungen Rheinland, Westfalen, West und Südwest der Autobahn GmbH des Bundes. Details zur Loszuordnung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument B02-4_Los1-3_PSE_Rastanlagenliste).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 20 000 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft die Erklärung gem. §§ 1, 29 HGB,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft die Erklärung gem. §§ 1, 29 HGB, Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 123 GWB, Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 124 Abs. 1 GWB
sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen vorzulegen. Die Erklärungen sind als
Anlagen dem Dokument T01_Los1-3_PSE_Teilnahmeantrag beigefügt.
Geeignete Bewerber sind zudem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung
zu russischen Unternehmen (T03_Los1-3-PSE_Erklaerung zu russischen Unternehmen) einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- KMU-Erklärung
- Umsatz des Bewerberunternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.” Bedingungen für die Teilnahme
“Der Mindestjahresumsatz des Bewerber-Unternehmens muss mindestens
5.000.000 EUR netto für die Bewerbung auf ein Los,
10.000.000 EUR netto für die Bewerbung...”
Der Mindestjahresumsatz des Bewerber-Unternehmens muss mindestens
5.000.000 EUR netto für die Bewerbung auf ein Los,
10.000.000 EUR netto für die Bewerbung auf zwei Lose,
15.000.000 EUR netto für die Bewerbung auf drei Lose
betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle wird in jedem Los drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge für das betreffende Los zur Verfügung stehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der erreichten Punktzahl in der Auswertung der eingereichten Referenzprojekte (T02_Los1-3_PSE_Referenzbogen).
Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.
Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.
b. Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.
Referenzprojekte, die am selben geografischen Standort realisiert werden, zählen als ein Referenzprojekt, es sei denn, die Realisierung erfolgte in zwei eigenständigen Etappen mit mindestens sechs Monaten Zeitversatz.
Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet.
Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Werden mehr als zwei Referenzprojekte von einem Referenzkunden benannt, werden nur die zwei erstgenannten Referenzprojekte in die Wertung einbezogen.
Jedes berücksichtigungsfähige Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:
1. Im Referenzprojekt werden die Detektionsdaten automatisiert und zyklisch über eine Schnittstelle an ein übergeordnetes System übermittelt (Fernübertragung).
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
2. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das rechtmäßig eingenommene Parkstände (nach StVO ausgewiesene Parkstände) detektieren und zählen kann.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
3. Das Referenzprojekt hat ein System zur Parkstandserfassung zum Gegenstand, das nicht rechtmäßig eingenommene Parkstände (Fahrgassen, Zufahrten etc.) detektieren und zählen kann.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
4. Das Referenzprojekt umfasst die Erfassung von Parkplätzen oder Rastanlagen im Sinne der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz oder vergleichbaren Straßenkategorien im europäischen Ausland.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
5. Das Referenzprojekt umfasst zumindest einen Detektorstandort, der über eine vollständig autarke Energieversorgung (im Sinne des Kapitels 1.5 der B01_PSE_Los1-3_Leistungsbeschreibung) verfügt.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
6. Das Referenzprojekt umfasst den Betrieb und die Wartung mit Verantwortung des Bewerbers zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
7. Das Referenzprojekt ist für den Dauerbetrieb (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) an 365 Tagen im Jahr vorgesehen.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
8. Das Referenzprojekt befindet sich außerhalb von Gebäuden und ist der Witterung ausgesetzt.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
9. Die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages des Referenzprojekts ist noch nicht abgeschlossen.
(Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.
Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erfolgt, werden - falls ausreichend viele Angebote vorliegen - drei Bieter je Los in der Reihenfolge der Kennzahl Z (nach UfAB 2018) zur Verhandlung der Erstangebote eingeladen. Nur Bieter, die zur Verhandlungsphase eingeladen wurden, werden aufgefordert ein verbindlichen Schlußangebot (BaFO) abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen an Referenzprojekte:
Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen an Referenzprojekte:
Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a) und b) erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
- Gegenstand des Referenzprojektes ist ein System zur Detektion von belegten und unbelegten Flächen innerhalb eines abgegrenzten geografischen Bereichs.
Hinweis: Damit ist eine Flächenerfassung aus der Luft zu verstehen. Bodendetektion auf oder unterhalb der
Fahrbahn bzw. Geländeoberkante erfüllen diese Anforderung nicht.
- Die Inbetriebnahme des Referenzprojekts erfolgte seit dem 01.01.2019.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Es ist eine Vertragslaufzeit von 144 Monaten mit der Option einer einmaligen Verlängerung um max. 12 Monate für den Fall der Verzögerung der...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Es ist eine Vertragslaufzeit von 144 Monaten mit der Option einer einmaligen Verlängerung um max. 12 Monate für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung vorgesehen. Die Maximallaufzeit überschreitet die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nach § 21 Abs. 6 VgV, da a) die Auftragnehmer für die Errichtung der LKW-Parkstandserfassungssyteme mit hohen Investitionsvolumina für die baulichen Teil und die Detektionssysteme verbunden ist. Die vorgesehene Laufzeit der Rahmenvereinbarung lässt eine langfristige Amortisation zu. Zusätzlich ist ein Übernahmeentgelt der Autobahn GmbH für die Erfassungssystem bei Vertragsende nicht vorgesehen. Eine kürzere Laufzeit wäre im Interesse des Haushaltsrechts nicht zu rechtfertigen. b) die Software, die zur Verarbeitung der generierten Daten der zu beschaffende Erfassungssysteme erst nach ihrer Errichtung einheitlich ausgeschrieben und entwickelt werden soll; die Beschränkung auf eine vierjährige Laufzeit würde den Produktivbetrieb insoweit beschränken. c) die gewählte Laufzeit soll sicherstellen, Auftragnehmer zu finden, die langlebige und nachhaltige Gesamtlösungen für die Parkstandserfassungsanlagen vorsehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 234-675324
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-10
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-02-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sofern dem Bieter/der Bietergemeinschaft die Bestätigung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu der Funktions- und Eignungsprüfung gemäß der...”
Sofern dem Bieter/der Bietergemeinschaft die Bestätigung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu der Funktions- und Eignungsprüfung gemäß der Basisanforderung im Modul 6 in Kap. 2.1.7 der Leistungsbeschreibung (B01_Los1-3_PSE_Leistungsbeschreibung) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, ist es ausreichend, wenn er/sie eine diesbezügliche Verpflichtungserklärung abgibt und den Nachweis der erfolgreichen Funktions- und Eignungsprüfung durch einen von der BASt auditierten und anerkannten Begutachter oder einen, fachlich vergleichbaren internationalen Nachweis vor Zuschlagserteilung vorlegt. Erhält das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft den Zuschlag, hat er/sie dem Auftraggeber die Bestätigung der BASt oder ggf. die Bestätigung einer vergleichbaren internationalen Institution innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsabschluss vorzulegen. Für den Fall, dass die Vorlage der Bestätigung der BASt bzw. der internationalen Institution nicht rechtzeitig erfolgt, tritt die auflösende Bedingung gemäß Nummer 17.8.2 der Rahmenvereinbarung (B02_Los1-3_PSE_EVB-IT_Systemvertrag) ein.
Das Vergabeverfahren endet mit dem Ende der Leistungspflichten der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen.
Nummer 17.8.2 der Rahmenvereinbarung (B02_Los1-3_PSE_EVB-IT_Systemvertrag) sieht eine auflösende Bedingung vor, die eintritt, wenn der ausgewählte Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsabschluss den Nachweis der Bestätigung des Prüfergebnisses durch die BASt oder einen fachlich vergleichbaren internationalen Nachweis gem. Kap 2.1.7 der Leistungsbeschreibung (B01_Los1-3_PSE_Leistungsbeschreibung) vorlegen kann.
Im Fall, dass die auflösende Bedingung eintritt, rückt das in der Angebotswertung nächstbeste Unternehmen, das ein Prüfergebnis eines auditierten und anerkannten Begutachters sowie die Bestätigung der BASt oder einen fachlich vergleichbaren, international anerkannten Nachweis vorgelegt hat, auf. Unter diesen Voraussetzungen erhält das zweitplatzierte Unternehmen die Gelegenheit, zu den von ihm angebotenen Konditionen den Vertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen. Eine erneute Verhandlung des Angebots ist ausgeschlossen. Lehnt der zweitplatzierte Bieter ab, gibt der Auftraggeber dem drittplatzierten Bieter die Gelegenheit zur Leistungserbringung zu den Konditionen seines Angebots. Lehnt der drittplatzierte Bieter ab, erfolgt keine weitere Aufforderung im Rahmen der Rahmenvereinbarung. Weitere Details enthält Nummer 17.8.2, 2. Kontrollkästchen, der Rahmenvereinbarung (B01_Los1-3_PSE_EVB-IT-Systemvertrag). Entsprechendes gilt für Bietergemeinschaften.
Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bis zum Erreichen eines hypothetischen Maximalauftragswerts von 130% der geschätzten Auftragswerte in Ziff. II.1.5) bzw. II.2.6) je Los erfolgen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die geschätzten Auftragswerte in Ziff. II.1.5) bzw. II.2.6) je Los ohne Berücksichtigung einer etwaigen Preisanpassung angegeben wurden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung findet eine Preisanpassung gem. Nr. 4.7.3 der Rahmenvereinbarung (B01_Los1-3_PSE_EVB-IT Systemvertrag) statt, die den hypothetischen Maximalauftragswert je Los entsprechend erhöht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6CP5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html )
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Quelle: OJS 2023/S 010-024262 (2023-01-10)