Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule plant das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung von mobilen Makerspaces in Baden-Württemberg. Diese ausschreibungsgegenständlichen Makerspaces, untergebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sollen als flexible, umfassende Lernumgebungen konzipiert sein, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LMZ - Beschaffung "Mobiler Makerspaces"
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule plant das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg die...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule plant das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung von mobilen Makerspaces in Baden-Württemberg. Diese ausschreibungsgegenständlichen Makerspaces, untergebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sollen als flexible, umfassende Lernumgebungen konzipiert sein, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten.
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Produkte/Dienstleistungen: Nutzfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den...”
Beschreibung der Beschaffung
Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schulstandorten transportiert werden können. Diese Module müssen so konzipiert sein, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie müssen den Lernenden die Möglichkeit bieten, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln. Es wird sowohl die Entwicklung des Prototyp-Fahrzeugs und die auf dessen Basis erfolgende Lieferung von Fahrzeugen (Los 1) als auch die Entwicklung der Module (Los 2) europaweit ausgeschrieben. Siehe im Übrigen die losspezifischen Beschreibungen.
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Ausführung des Fahrzeugs und den Prozess der Prototyp Entwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Support- und Ersatzteilkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entwicklungszeit Prototyp (Anzeige der Bereitschaft zur Vorabnahme)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit Fahrzeuge Kleinserie
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die mobilen Prototyp Module und den Prozess der Prototyp Entwicklung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens: Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens: Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten des Unter-nehmens für die Entwicklung eines passenden Prototyps eines Fahrzeugs für den mobilen Makerspace, welche spätestens zu Beginn der Auftragsausführung vorliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestreferenzen: Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Fahrzeuge...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestreferenzen: Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Fahrzeuge für die hybride Nutzung als Transport-fahrzeug mit alternativer stationärer Nutzung aus den letzten drei Jahren. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein) - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Die Einreichung von mehr als vier Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht. Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 248-788574 (2023-12-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu beschaffenden Fahrzeuge dienen einerseits dem Transport und der Aufbewahrung der Module. Andererseits müssen die Fahrzeuge vor Ort stationär genutzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu beschaffenden Fahrzeuge dienen einerseits dem Transport und der Aufbewahrung der Module. Andererseits müssen die Fahrzeuge vor Ort stationär genutzt wer-den können, sowie einen repräsentativen und öffentlichkeitswirksamen Charakter haben. Ausschreibungsgegenstand ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der initial ein Prototyp-Fahrzeug, sowie anschließend sieben Fahrzeuge in Kleinserie beschafft werden sollen (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Fahrzeuge nachzubestellen. Die Abrufmenge jenseits der Mindestabnahme steht noch nicht fest. Jenseits der Mindestabnahmemenge wird keine Abnahme zugesichert. Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Fahrzeuge aus eigenen oder Träger-mitteln zu beschaffen. Es wird geschätzt, dass das LMZ insgesamt ca. 20 Fahrzeuge während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen wird. Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 40 Fahrzeuge innerhalb der gesamt Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Diese Höchstmenge orientiert sich an der Anzahl der Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg, für die potenziell Fahrzeuge abgerufen wer-den können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Medienzentren mehrere Fahrzeuge abgerufen werden. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung und der Nutzung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung und der Nutzung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die Prototypen Module werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Ausschreibungsgegenstand ist die Entwicklung und Herstellung der fünf Prototyp-Module zur Ausstattung des Prototyp-Fahrzeugs, einschließlich der Erstellung einer Produktbeschreibung und Zeichnungen, welche als Grundlage für eine folgende Ausschreibung zur Fertigung der Module in Kleinserie dienen können. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-20 12:01:00 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9
Der Auftraggeber sieht vor, mit interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Bieterkolloquien...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH5C9
Der Auftraggeber sieht vor, mit interessierten Unternehmen noch vor Abgabe eines Angebots optionale Bieterkolloquien durchzuführen. Dies soll dazu dienen, auf Basis der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ein besseres gemeinsames Verständnis über die ausgeschriebenen Leistungen herbeizuführen, möglichst vergleichbare Angebote zu erlangen und auf diese Weise das Verfahren möglichst effizient zu gestalten. Erst im Anschluss an die Bieterkolloquien werden die Angebote eingereicht. Der Auftraggeber bietet einen optionalen, für jedes zur Angebotsabgabe interessierte Unternehmen, einzeln stattfindenden Termin zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung und zur Klärung offener Fragen (Bieterkolloquium) an. Das Bieterkolloquium setzt sich zusammen aus einer Darstellung des Projekts sowie des ausgeschriebenen Leistungsinhalts durch den Auftraggeber, einer Darstellung und Erläuterung des Verständnisses des Bieters vom Leistungsbild sowie einer Fragerunde, in der der jeweilige Bieter die Möglichkeit bekommt, etwaige Unklarheiten hinsichtlich des geforderten Leistungsbildes auszuräumen. Die Dauer des jeweiligen Bieterkolloquiums wird auf 60 Minuten je Bieter festgelegt. An den Bieterkolloquien werden sowohl Beschäftigte des öffentlichen Auftraggebers als auch ein oder mehrere Vertreter der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, die den Auftraggeber in diesem Verfahren berät und unterstützt, teilnehmen. Der jeweilige Bieter kann mit maximal 3 Vertretern an dem Bieterkolloquium teilnehmen. Die Bieterkolloquien werden voraussichtlich in KW 6 durchgeführt. Die Einladungen zu den Bieterkolloquien werden mit gesonderten Schreiben sämtlichen Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Damit alle am Bieterkolloquium interessierten Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme haben und der Auftraggeber das Verfahren entsprechend planen kann, haben die interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform DTVP bis spätestens 26.01.2024, 12:00 Uhr (eingehend) das zur Verfügung gestellte Anmeldungsformular für das Bieterkolloquium einzureichen. Die Bieterkolloquien werden in Gestalt von Videokonferenzen durchgeführt. Zusammen mit dem Anmeldungsformular haben die interessierten Unternehmen die auf ihrer Seite teilnehmenden Personen nebst E-Mail-Adressen mitzuteilen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“- Verlängerung der Angebotsfrist um 4 Wochen - entsprechende Anpassung der Zuschlags- und Binde- sowie der Frist für Bieterfragen - Anbieten von...”
Text
- Verlängerung der Angebotsfrist um 4 Wochen - entsprechende Anpassung der Zuschlags- und Binde- sowie der Frist für Bieterfragen - Anbieten von Bieterkolloquien mit allen interessierten Unternehmen zur Klärung offener Fragen in Bezug auf das Leistungsbild - Anpassung der Ausschreibungsunterlagen in Reaktion auf Bieterfragen und -anmerkungen