Los 1 - Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes; Naturschutzgroßprojekt "Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Ergebirges" im Erzgebirgskreis
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde. Im Zuge der Projektplanung ist ein fachlich qualifizierter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) zu erstellen, welcher hiermit ausgeschrieben wird. Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltmanagement
Referenznummer: 30392/3/6/23/710
Kurze Beschreibung:
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde.
Im Zuge der Projektplanung ist ein fachlich qualifizierter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) zu erstellen, welcher hiermit ausgeschrieben wird.
Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde.
Im Zuge der Projektplanung ist ein fachlich qualifizierter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) zu erstellen, welcher hiermit ausgeschrieben wird.
Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltmanagement📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Datum des Beginns: 2023-06-06 📅
Datum des Endes: 2025-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-149409
ABl. S-Ausgabe: 50
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde.
Der Erzgebirgskreis mit den Partnerkommunen Marienberg, Crottendorf und Sehmatal ist Träger des Naturschutzgroßprojektes „Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in der historischen Bergbaulandschaft des Erzgebirges“, welches mit Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Naturschutz und den Freistaat Sachsen bewilligt wurde.
Im Zuge der Projektplanung ist ein fachlich qualifizierter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) zu erstellen, welcher hiermit ausgeschrieben wird.
Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Der PEPL im Rahmen der Förderrichtlinie „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Annaberg-Buchholz, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Qualifikation des/der Bieters/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen: Der PEPL ist von qualifizierten Fachkräften zu erarbeiten, die hinreichend dokumentierte Kenntnisse zu entsprechenden Projekten und Erfahrungen in der naturschutzfachlichen Bewertung und in der Naturschutzplanung sowie in der Auswertung von umfangreichem Datenmaterial besitzen. Die Bearbeiter*innen müssen in der Lage sein, die gewonnenen Daten vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Fragestellung, der ökonomischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Pflege und Unterhaltung, der Erholungsnutzung und der kulturhistorischen Ent-wicklung und Bedeutung zu interpretieren. Des Weiteren sind hinreichende Erfahrungen bei der Bearbeitung sozioökonomischer Fragestellungen Voraussetzung. Zur Erreichung der Akzeptanz des Planwerkes und aufgrund der vielfältigen erforderlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten sind außerdem ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Teamfähigkeit erforderlich.
Geforderte Qualifikation des/der Bieters/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen: Der PEPL ist von qualifizierten Fachkräften zu erarbeiten, die hinreichend dokumentierte Kenntnisse zu entsprechenden Projekten und Erfahrungen in der naturschutzfachlichen Bewertung und in der Naturschutzplanung sowie in der Auswertung von umfangreichem Datenmaterial besitzen. Die Bearbeiter*innen müssen in der Lage sein, die gewonnenen Daten vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Fragestellung, der ökonomischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Pflege und Unterhaltung, der Erholungsnutzung und der kulturhistorischen Ent-wicklung und Bedeutung zu interpretieren. Des Weiteren sind hinreichende Erfahrungen bei der Bearbeitung sozioökonomischer Fragestellungen Voraussetzung. Zur Erreichung der Akzeptanz des Planwerkes und aufgrund der vielfältigen erforderlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten sind außerdem ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Teamfähigkeit erforderlich.
Für die Erarbeitung der komplexen Aufgabe sind sowohl Fachkenntnisse von Naturschutz- und Landschaftsplanern*innen, Landschaftsarchitekten*innen, Biologen*innen /Ökologen*innen oder vergleichbarer Ausbildung erforderlich und Erfahrung bei sozioökonomischen Analysen wünschenswert. Je nach fachlicher Qualifikation des/der Auftragnehmers*in ist dementsprechend das Fachwissen Dritter einzubinden. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Unterverträgen und ist mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss abzustimmen. Die Sicherstellung der geforderten unterschiedlichen Fachleistungen sowie der termingerechten Abgabe der umfangreichen Leistungen sind im Angebot darzustellen.
Für die Erarbeitung der komplexen Aufgabe sind sowohl Fachkenntnisse von Naturschutz- und Landschaftsplanern*innen, Landschaftsarchitekten*innen, Biologen*innen /Ökologen*innen oder vergleichbarer Ausbildung erforderlich und Erfahrung bei sozioökonomischen Analysen wünschenswert. Je nach fachlicher Qualifikation des/der Auftragnehmers*in ist dementsprechend das Fachwissen Dritter einzubinden. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Unterverträgen und ist mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss abzustimmen. Die Sicherstellung der geforderten unterschiedlichen Fachleistungen sowie der termingerechten Abgabe der umfangreichen Leistungen sind im Angebot darzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz des Bieters: Erklärung zu den durchschnittlichen Umsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in Euro brutto);
b) Berufshaftpflichtversicherung mit unten aufgeführten Mindeststandards.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate ab Tag dieser Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate ab Tag dieser Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien:
1.) Mind. eine Referenz über vergleichbare Leistungen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und zwischen 2013 und 2022 erbracht worden sein. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind vergleichbare Arbeiten in der Naturschutzmanage-mentplanung. Bei öffentlichen Auftraggebern ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Bei privaten Auftraggebern gelten die Eintragungen des/der Bewerbers*in als Eigenerklärung, siehe Angebotsformular;
1.) Mind. eine Referenz über vergleichbare Leistungen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und zwischen 2013 und 2022 erbracht worden sein. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind vergleichbare Arbeiten in der Naturschutzmanage-mentplanung. Bei öffentlichen Auftraggebern ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Bei privaten Auftraggebern gelten die Eintragungen des/der Bewerbers*in als Eigenerklärung, siehe Angebotsformular;
1) Qualifikation des Projekttemas (drei Fachkräfte und eine Assistenzkraft; der PEPL ist von qualifizierten Fachkräften zu erarbeiten, die hinreichend dokumentierte Kenntnisse zu entsprechenden Projekten und Erfahrungen in der naturschutzfachlichen Bewertung und in der Naturschutzplanung sowie in der Auswertung von umfangreichem Datenmaterial besitzen. Die Bearbeiter*innen müssen in der Lage sein, die gewonnenen Daten vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Fragestellung, der ökonomischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Pflege und Unterhaltung, der Erholungsnutzung und der kulturhistorischen Entwicklung und Bedeutung zu interpretieren. Des Weiteren sind hinreichende Erfahrungen bei der Bearbeitung sozioökonomischer Fragestellungen Voraussetzung. Zur Erreichung der Akzeptanz des Planwerkes und aufgrund der vielfältigen erforderlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten sind außerdem ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Teamfähigkeit erforderlich.
1) Qualifikation des Projekttemas (drei Fachkräfte und eine Assistenzkraft; der PEPL ist von qualifizierten Fachkräften zu erarbeiten, die hinreichend dokumentierte Kenntnisse zu entsprechenden Projekten und Erfahrungen in der naturschutzfachlichen Bewertung und in der Naturschutzplanung sowie in der Auswertung von umfangreichem Datenmaterial besitzen. Die Bearbeiter*innen müssen in der Lage sein, die gewonnenen Daten vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Fragestellung, der ökonomischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Pflege und Unterhaltung, der Erholungsnutzung und der kulturhistorischen Entwicklung und Bedeutung zu interpretieren. Des Weiteren sind hinreichende Erfahrungen bei der Bearbeitung sozioökonomischer Fragestellungen Voraussetzung. Zur Erreichung der Akzeptanz des Planwerkes und aufgrund der vielfältigen erforderlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten sind außerdem ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten und Teamfähigkeit erforderlich.
Für die Erarbeitung der komplexen Aufgabe sind sowohl Fachkenntnisse von Naturschutz- und Landschaftsplanern*innen, Landschaftsarchitekten*innen, Biologen*innen /Ökologen*innen oder vergleichbarer Ausbildung erforderlich und Erfahrung bei sozioökonomischen Analysen wünschenswert. Je nach fachlicher Qualifikation des/der Auftragnehmers*in ist dementsprechend das Fachwissen Dritter einzubinden. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Unterverträgen und ist mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss abzustimmen. Die Sicherstellung der geforderten unterschiedlichen Fachleistungen sowie der termingerechten Abgabe der umfangreichen Leistungen sind im Angebot darzustellen);
Für die Erarbeitung der komplexen Aufgabe sind sowohl Fachkenntnisse von Naturschutz- und Landschaftsplanern*innen, Landschaftsarchitekten*innen, Biologen*innen /Ökologen*innen oder vergleichbarer Ausbildung erforderlich und Erfahrung bei sozioökonomischen Analysen wünschenswert. Je nach fachlicher Qualifikation des/der Auftragnehmers*in ist dementsprechend das Fachwissen Dritter einzubinden. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Unterverträgen und ist mit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss abzustimmen. Die Sicherstellung der geforderten unterschiedlichen Fachleistungen sowie der termingerechten Abgabe der umfangreichen Leistungen sind im Angebot darzustellen);
2) Mindestreferenz gemäß den Vorgaben siehe Punkt 1 und nach Angebotsformular, Bei öffentlichen AG ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die geforderte Mindestreferenz einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich die eingereichte Mindestreferenz sowie Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste. Für den Fall, dass Bewerber mehr als die geforderte Referenz einreicht, die die Mindestanforderungen der Referenz erfüllt, hat er anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird AG die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die geforderte Mindestreferenz einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich die eingereichte Mindestreferenz sowie Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste. Für den Fall, dass Bewerber mehr als die geforderte Referenz einreicht, die die Mindestanforderungen der Referenz erfüllt, hat er anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird AG die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
3.) Vorgabe zur Bürogröße: mind. 3 Fachkräfte und 1 Assistenzkraft müssen im Büro tätig sein bzw. für das Vorhaben zur Verfügung stehen (Nachunternehmer/Bietergemeinschaft möglich).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Bietergespräches mit Präsentation des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Telefon: +49 3733-831-1934📞
E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de📧
Fax: +49 3733-831-85-1934 📠
Internetadresse: www.erzgebirgskreis.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 050-149409 (2023-03-07)
Ergänzende Angaben (2023-04-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 528 723 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): inhaltliche und methodische Qualität des Konzeptes und des Bietergespräches (36 % Qualität des Konzeptes, 24 % Qualität des Bietergespräches)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-28 📅
Name: Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt, Dipl.-Geogr. Gabriele Hintemann
Postanschrift: Wichernstraße 1b
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@plan-t.de📧
Land: Meißen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 528 723 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 147-469826 (2023-07-28)