Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-02.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung"
Kurze Beschreibung:
“Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" des...”
Kurze Beschreibung
Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung".
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Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" des...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung".
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Unter Berücksichtigung der infolge des Nichteingangs den Bedingungen entsprechender Angebote hinsichtlich Los 21.3 erfolgten Teilaufhebung des unter...”
Beschleunigtes Verfahren
Unter Berücksichtigung der infolge des Nichteingangs den Bedingungen entsprechender Angebote hinsichtlich Los 21.3 erfolgten Teilaufhebung des unter Vergabenummer 2023/S 168-524903 geführten Vergabeverfahrens sowie der planungstechnisch begründeten zeitlichen Erfordernisse sind die vorbenannten Leistungen des Loses nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen, sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich. Die unveränderten Leistungen werden dementsprechend im Rahmen des vorliegenden beschleunigten offenen Verfahrens europaweit ausgeschrieben. In Anbetracht dessen wird die Angebotsfrist auf angemessene 15 Tage bestimmt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die zur Eignung zur Berufsausübung aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 2. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 1), 3. im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2), 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 3; Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 5. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 4), 6. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 11), 7. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 13), 8. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 14). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das zur Eignung zur Berufsausübung unter Ziff. 1. Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). 2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 6).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das zur Eignung zur Berufsausübung unter Ziff. 1. Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 7); 2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8). Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen (Mindestanforderung). Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen: Verkauf einschließlich Lieferung eines Gerätes zur Reinstwasseraufbereitung (Mindestanforderung). Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. 3. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit der Erbringung der Leistungen "IKT Hallenmodernisierung - Los 21.3" ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot unverzüglich nach Zugang des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit der Erbringung der Leistungen "IKT Hallenmodernisierung - Los 21.3" ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot unverzüglich nach Zugang des Zuschlagsschreibens zu beginnen. Die Leistungen des Loses 21.3 sind sodann innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang des Zuschlagsschreibens abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung).
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DHPHYA5
1. In dem unter der Bekanntmachungsnummer 2023/S 168-524903 geführten Vergabeverfahren ist hinsichtlich der Lose 21.1 und...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHPHYA5
1. In dem unter der Bekanntmachungsnummer 2023/S 168-524903 geführten Vergabeverfahren ist hinsichtlich der Lose 21.1 und 21.2 jeweils am 18.10.2023 der Zuschlag erteilt worden. Hinsichtlich Los 21.3 ist kein Angebot eingegangen, dass den Bedingungen entspricht. Insofern ist das Vergabeverfahren hinsichtlich Los 21.3 aufgehoben worden. Die Leistungen von Los 21.3 werden vorliegend unverändert erneut ausgeschrieben. 2. Das Verfahren führt die AG unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid. Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer. 3. Die losspezifischen Angebote sind bis zum 17.11.2023, 23:59 Uhr (Eingang!) ausschließlich elektronisch in eingescannter Form über das Vergabeportal einzureichen. 4. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 5. Fakultativ, d.h. je nach Wunsch des Interessenten, kann eine durch die AG begleitete Vor-Ort-Besichtigung des IKT Betriebsgeländes durchgeführt werden. Die Bieter können die Bestätigung über die freiwillig durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsgeländes dem losspezifischen Angebot beifügen. Die Vor-Ort-Besichtigungen werden im Zeitraum vom 08.11.2023 bis einschließlich 17.11.2023 durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu vereinbaren. 6. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der Erbringung der Leistungen "IKT Hallenmodernisierung - Los 21.3" ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot unverzüglich nach Zugang des Zuschlagsschreibens zu beginnen. Die Leistungen des Loses 21.3 sind sodann innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang des Zuschlagsschreibens abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen. 7. In Anbetracht der langen Laufzeit vergleichbarer Projekte wird der Referenzzeitraum gem. § 46 Abs. 3 VgV zur Herstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre angehoben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49251411-2735📞
Fax: +49251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 213-672868 (2023-11-02)