Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. oder Eigenerklärung gemäß FB 124 (Eigenerklärung) nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen ist vom Bieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen müssen vom Bieter mit dem Angebot übermittelt werden. Von den Nachunternehmen und Teilnehmern einer Bietergemeinschaft sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
a) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - LVG LSA
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - LVG LSA
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung - LVG LSA (bei handwerkspflichtigen Leistungen)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit - LVG LSA
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Nachweise oder Bescheinigungen, welche nur im Original gültig sind, sind postalisch im Original zu übermitteln oder können auch persönlich in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.