Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den
Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf
Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner
sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden
Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3
vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Bewertungsmerkmale des Teilnahmeantrages:
pro Referenz (insgesamt 3 Referenzen) Los 3 A und B:
Ort der Ausführung ist ein Messegelände mit mehreren
Verwaltungsgebäuden 10 Punkte
Ort der Ausführung ist ein Verwaltungs- oder Bürogebäude 5
Punkte
Größe der zu reinigenden Fläche > 70.000 m2 10 Punkte
Größe der zu reinigenden Fläche 50.000 - 70.000 m2 5 Punkte
Größe der zu reinigenden Fläche < 50.000 m2 0 Punkte
Ausführungsbeginn der Referenz in 2022 - 2020 5 Punkte
Ausführungsbeginn der Referenz in 2019 - 2018 3 Punkte
Ausführungsbeginn der Referenz vor 2018 0 Punkte
Im Referenzprojekt wurden gleichzeitig pro Schicht > 70
Mitarbeiter beschäftigt 5 Punkte
Im Referenzprojekt wurden gleichzeitig pro Schicht 50 - 70
Mitarbeiter beschäftigt 3 Punkte
Im Referenzprojekt wurden gleichzeitig pro Schicht < 50
Mitarbeiter beschäftigt 0 Punkte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters in
Los 1 A und B:
Unternehmensumsatz > 25.000.000,00 EUR netto 10 Punkte
Unternehmensumsatz 15.000.000,00 bis 25.000.000,00 EUR
netto 6 Punkte
Unternehmensumsatz < 15.000.000,00 EUR netto 3 Punkte
Summe max. 100 Punkte
Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten auf die
vom Bewerber vorgelegten Anträgen. Anträge, deren
Bewertungen anhand der vorgegebenen Kriterien weniger als
50 von insgesamt 100 Punkten erreichen, werden als
ungeeignet erachtet und im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswertung
zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenden Bewerbern
gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.
Eine Entschädigung für Aufwand und Kosten der Teilnahmeantragserstellung wird nicht gewährt.