Beschreibung der Beschaffung
Baustelleneinrichtung
Der Campus Poppelsdorf ist grundsätzlich autofrei. Daher erfolgt die Erschließung der
Baustelleneinrichtungsfläche und der Baustelle über die Campusallee. Der Quartiersplatz und zuführende
Straßen sind für Verkehrslasten bis max. SLW 60 geeignet.
Die Reinhard-Selten-Straße sollte jedoch nur von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern
genutzt werden. Ein Befahren der Reinhard-Selten-Straße und der Friedrich-Hirzebruch-Allee mit
Baufahrzeugen während der Bauzeit ist nicht gestattet! Der Quartiersplatz beherbergt unter sich eine
Geothermie, die mit schweren Baufahrzeugen nicht überfahrbar ist. Die Geothermie-Sonden sind für den Fall
durch geeignete Stahlplatten so zu schützen, dass das Befahren durch Baufahrzeuge keine Schäden an der
Geothermie hervorruft. Eine Durchfahrt über die "Neue Straße", die der Baustelleeinrichtungsflächen
zugehörig ist, ist grundsätzlich nicht gewünscht. Falls dies dennoch nötig sein sollte, muss dies mit der OÜ
und der Universität abgestimmt werden!
Grundsätzlich ist ein Befahren oder Abstellung von Fahrzeugen auf dem Quartiersplatz mit der OÜ
abzustimmen und zuvor anzumelden. Alle öffentlichen Straßen, Gehwege sowie Parkräume sind
freizuhalten. Stellplätze für Mitarbeiter des AN werden auf dem Baustellengelände nicht zur Verfügung
gestellt.
Vor Angebotsabgabe hat sich der Unternehmer über die Örtlichkeiten zu unterrichten.
Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter wird ausdrücklich vor Abgabe eines Angebotes empfohlen.
Der Campus Poppelsdorf ist grundsätzlich autofrei. Daher erfolgt die Erschließung der
Baustelleneinrichtungsfläche und der Baustelle über die Campusallee. Der Quartiersplatz und zuführende
Straßen sind für Verkehrslasten bis max. SLW 60 geeignet.
Die Reinhard-Selten-Straße sollte jedoch nur von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern
genutzt werden. Ein Befahren der Reinhard-Selten-Straße und der Friedrich-Hirzebruch-Allee mit
Baufahrzeugen während der Bauzeit ist nicht gestattet! Der Quartiersplatz beherbergt unter sich eine
Geothermie, die mit schweren Baufahrzeugen nicht überfahrbar ist. Die Geothermie-Sonden sind für den Fall
durch geeignete Stahlplatten so zu schützen, dass das Befahren durch Baufahrzeuge keine Schäden an der
Geothermie hervorruft. Eine Durchfahrt über die "Neue Straße", die der Baustelleeinrichtungsflächen
zugehörig ist, ist grundsätzlich nicht gewünscht. Falls dies dennoch nötig sein sollte, muss dies mit der OÜ
16.02.2023 - Seite 4
Leistungsverzeichnis LuF_Uni Bonn (172)
LV 3-002 Baustelleneinrichtung
Baubeschreibung
und der Universität abgestimmt werden!
Grundsätzlich ist ein Befahren oder Abstellung von Fahrzeugen auf dem Quartiersplatz mit der OÜ
abzustimmen und zuvor anzumelden. Alle öffentlichen Straßen, Gehwege sowie Parkräume sind
freizuhalten. Stellplätze für Mitarbeiter des AN werden auf dem Baustellengelände nicht zur Verfügung
gestellt.
Vor Angebotsabgabe hat sich der Unternehmer über die Örtlichkeiten zu unterrichten.
Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter wird ausdrücklich vor Abgabe eines Angebotes empfohlen.