Die eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen Verhandlungsphase, Teil B. Leistungsbeschreibung mit Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt)) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den nun zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.