Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber ist vorgesehen. Es werden 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl in der Eignungsprüfung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Bewertung geht der Auftraggeber folgendermaßen vor:
1. Umsatz
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz in netto des Bewerbers/der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren im Geschäftsfeld "Managementverträge":
- Umsatzzahlen bis insgesamt 3 Mio. EURO im Bereich von Managementverträgen erhalten 1 Punkt;
- Umsatzzahlen zwischen mehr als 3,0 Mio. EURO bis zu 6,0 Mio. EURO im Bereich von Managementverträgen erhalten 3 Punkte;
- Umsatzzahlen von mehr als 6,0 Mio. EURO im Bereich von Managementverträgen erhalten 5 Punkte.
Die Punkte der Umsatzzahlen fließen zu einem Anteil von 50 % in die Gesamtwertung des Teilnahmeantrags ein.
2. Referenzen
Darüber hinaus werden die Teilnahmeanträge auf der Basis der vorgelegten Referenzen anhand der Vergleichbarkeit der Referenzen zum gegenständlichen Auftrag bewertet. Bei der Bewertung der Bewerber geht der Auftraggeber dabei wie folgt vor:
2.1 Mindestanforderungen Referenzen:
Der Bewerber muss über mindestens fünf Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Managementleistungen verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
a. Referenz für ein Krankenhaus bzw. Krankenhausträger
b. Bewerber muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten (im Zeitraum seit 01/2020) einen CRO gestellt haben.
Bei mindestens drei der geforderten fünf Referenzen muss es sich um eine Referenz einer kommunale Trägerschaft handeln. Bei mindestens zwei der geforderten fünf Referenzen muss die Laufzeit mehr als 15 Monate (im Zeitraum seit 01/2020) betragen haben. Bei mindestens drei der geforderten fünf Referenzen muss es sich um eine Referenz einer Akutklink handeln.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
2.2 Bewertungsanforderungen Referenzen:
Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es werden nur Referenzen bewertet seit 01/2020. Die Punktevergabe vollzieht der Auftraggeber wie folgt:
- Referenzen, die inhaltlich im Wesentlichen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, erhalten 4 Punkte;
- Referenzen, die inhaltlich überwiegend mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, erhalten 3 Punkte;
- Referenzen, die inhaltlich zum Teil mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, erhalten 2 Punkte;
- Referenzen, die inhaltlich kaum mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, erhalten 1 Punkt;
- Referenzen, die inhaltlich gar nicht mit der ausgeschriebenen Leitung vergleichbar sind, erhalten 0 Punkte;
Bewertet werden die Besten fünf Referenzen.
Die Punkte der besten fünf Referenzen werden addiert. Insgesamt können damit maximal 20 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte aus den Referenzen fließen zu einem Anteil von 50% in die Gesamtbewertung des Teilnahmeantrags ein.
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Maßgeblich für die Reihenfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die Anzahl der Punkte, die sie nach Maßgabe für ihre Teilnahmeanträge erhalten: Die fünf Bewerber mit den meisten Punkten, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Aus der Bewertung ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber. Mehr als fünf Bewerber werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die übrigen Bewerber werden gleichzeitig mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die besten fünf Bewerber über ihr Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren benachrichtigt,
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die fünf Bieter über das Vergabeportal DTVP die Vergabeunterlagen für die Angebotserstellung, insbesondere den Vertrag, der im Anschluss an das Vergabeverfahren zu unterzeichnen ist.